Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Staatskanzlei (Ministerium des Äussern) von Josef Karl Mayr
Diplomatische Korrespondenz. 411 bei der Mainzer Zentraluntersuchungskommission und der Bundeszentralbehörde sowie Akten der sogenannten Mainzer Zentralpolizei, eines von 1833—1836 selbständig unterhaltenen Sonderreferates der Staatskanzlei).1 Fz. 209—215 sind die Kanzleibehelfe des deutschen Bureaus von 1815—1846, vorwiegend die Protokolle desselben. — Die alte Reihe stellt bis Fz. 185 den Rest des von Klemm alphabetisch verzeichneten Zuwachses von 1868 dar (AB. 33/3 = altes Verzeichnis, 1. Teil). Der Anhang der alten Reihe entspricht dem von Stokka nachträglich verzeichneten Zuwachs von 1892 (AB. 33/3 = altes Verzeichnis, 2. Teil). Der erste Teil der alten Reihe ist später von Winter und Stokka teilweise neu bearbeitet und alphabetisch verzeichnet worden (AB. 33/3 = neues Verzeichnis samt einer Übersicht der von der Zentraluntersuchungskommission ausgearbeiteten besonderen Aufsätze mit Überlieferungshinweisen Schwabs). Dieser Neubearbeitung entsprechen die obengenannten 121 Faszikel der neuen Reihe, die aus den Fzz. 1—25, 28—35, 51—59, 64, 70, 71, 119, 125—139, 145, 166, 167 der alten Reihe hervorgegangen sind.1 2 Deutscher Orden. Die Deutschordensakten der Staatskanzlei sind vermutlich erst 1868 aus der alten Registratur3 ins StA. gelangt und 1885 durch Frankfurter Gesandtschaftsarchivalien, 1902 durch Aktenstücke der administrativen Registratur ergänzt worden. Sie sind ihrer Provenienz nach keineswegs einheitlicher Natur. Schon eine flüchtige Durchsicht zeigt, daß die den Grundstock bildenden Staatskanzleiarchivalien von fremden, lediglich denselben Gegenstand betreffenden Teilen und Splittern anderer Archivkörper4 durchsetzt sind: der Archive des kaiserlichen Gesandten am Ordenssitze (um 1760), der kaiserlichen Gesandtschaft in Paris (c. 1760 bis 1810), des Deutschordensresidenten in Wien (c. 1793—1800), der kaiserlichen Gesandtschaften in München (c. 1807—1809), Frankfurt (c. 1812 bis 1826) u. a. Das Archiv des Hoch-und Deutschmeisters selbst, das die kaiserliche Regierung 1810 und später, soweit es sich nicht auf die Rheinbund- »staaten bezog, auf Grund der Friedensschlüsse von Preßburg (Art. 12) und Wien (Art. 4 und 8) von der württembergischen Regierung anforderte, ist ihr nicht zugekommen, wiewohl die Aktenauslieferung 1827 vollkommen vorbereitet war. Es liegt heute im Deutschordensarchiv in Wien, in das es aus Württemberg im Laufe des 19. und zu Anfang des 20. Jahrhunderts in mehreren Folgen gekommen ist. — Bestände: Fz. 1—5 ältere Akten 1732—1800; 6—11b neuere Akten 1801—1829 (1863); 12 Urkunden zum Mergentheimer Vertrag 1815; 13 Varia 1743—1828; 14—18 Mergentheimer Kongreß über Besitzfragen 1812—1815.5 1 Vgl. Fr. Keinöhl in Archivalische Zeitschrift, III. Folge, Bd. 5, S. 281. 2 AB. 184 (Kanzleiindex von Menßhengen und Buhl 1816—1848); 40/44 (Thomayr). 8 Ein von Lippa 1843 angelegtes Verzeichnis in StK., Interiora 36. 4 Wann sie den Staatskanzleiarchivalien einverleibt worden sind, läßt sich nicht -angeben, vermutlich schon vor 1868. 5 AB. 32/13 (Winter).