Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Staatskanzlei (Ministerium des Äussern) von Josef Karl Mayr

402 Staatskanzlei (Ministerium des Äußern). administrativen Akten. Die Unterscheidung in eine ältere und eine neue (laufende) Registratur entsprang lediglich praktischen Bedürfnissen. Aber schon 1793 hat der Generaldirektor der auswärtigen Geschäfte Franz Frei­herr von Thugut die alte Zweiteilung der Registratur, wie sie bis in die Sechzigerjahre bestanden hatte, wiederhergestellt. Auch hiefür waren vor­wiegend praktische Gründe maßgebend: die Korrespondenz mit England, Preußen und Rußland schien damals einer abgesonderten, „geheimeren“ Verwahrung zu bedürfen. In dieser Zweiteilung hat Metternich 1809 die Registratur der Staats­kanzlei übernommen.1 Er hat sich aber bald davon überzeugen müssen, daß sie im Grunde als unzweckmäßig, ja als ein „Übel“ anzusehen sei. Dennoch hat er sie beibehalten. Nur die weitere Unterscheidung zwischen einer älteren, vorwiegend administrativen und einer neuen, rein admini­strativen Registratur hat er insofern geregelt, als er dieser nunmehr ledig­lich die jüngeren Akten von 1800 an zur Verwahrung zuteilen ließ, wäh­rend die übrigen Akten der älteren Registratur Vorbehalten blieben. Allein neben der „geheimeren“ politischen Registratur und der in die erwähnten Unterabteilungen gegliederten administrativen Registratur bildete sich in der Staatskanzlei etwa seit 1816 eine dritte selbständige Registratur aus, die des deutschen Bureaus, die dessen damaliger Vorstand, Hof rat Kaspar Freiherr von Spiegel, einrichtete, und nicht viel später eine vierte, die geheime Polizeiregistratur. Dazu kamen noch zahlreiche Sonderregistra­turen von Beamten, die sie aus praktischen Gründen anzulegen pflegten.. Oft erst „durch irgendeinen Zufall und nach Jahren, die sie unbekannt in ihren Schränken gemodert hatten, (wurden diese Akten), in unendliche Faszikel (Aktenbündel) zusammengemischt, an die Registratur abgegeben“. So konnte z. B. Baron Thuguts Sonderregistratur erst 1818 wieder für die Staatskanzlei gewonnen werden, eine wüste Masse wichtigster Staats­papiere aus vielen Jahrzehnten, unter denen sich sogar Ziffernschlüssel befanden.1 2 Die Akten dieser Sonderregistraturen wurden in der Regel nicht ver­zeichnet. Aber auch in der geheimen politischen Registratur gab es lange Zeit keinerlei Protokollierung. Leidlich in Ordnung befand sich lediglich die neue administrative Registratur unter der Leitung Franz Anton Kesaers. Schon 1815 hatte dessen Registratursadjunkt Johann Böhm die Spuren der Verwahrlosung früherer Jahre so gründlich ausgetilgt, daß er dafür wäh­rend des Wiener Kongresses „lauten Beifall“ ernten konnte. Um so übler sah es hingegen in der älteren Registratur3 aus, die seit jeher als Sammel­platz der vorerwähnten Sonderregistraturen angesehen wurde. Die Kriegs­ereignisse von 1805 und 1809 hatten sie vollends in Unordnung gebracht und trotz aller Bemühungen, die Johann Hypschle, ihr Archivar, und andere — so um 1812 der Hofsekretär Franz Freiherr von Lebzeltern — 1 Vgl. hiezu J. K. Mayr 1. c. 67 ff. 2 Ein Verzeichnis in StK., Vorträge 314 (9. Aug. 1818). Noch 1843 lagen in der älteren Registratur zahlreiche Aktennachlässe solcher Art (Verzeichnis Lippas in StK., Interiora 36). 3 Vgl. hiezu J. K. Mayr 1. c. 72 ff.

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