Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Österreichische geheime Staatsregistratur von Lothar Gross

Österreichische geheime Staatsregistratur. Dieser inhaltlich außerordentlich bedeutende und auch ziemlich um­fangreiche Bestand begegnet uns im Besitze des StA. zum erstenmal in dem von Knechtl darüber angelegten Repertorium N (AB. 164), in dem er als diplomatisch-publizistische Kollektion bezeichnet wird. Als diplomatische Kollektion erscheint er auch in der 1840 angelegten Übersicht über die Be­stände des Archivs, während die auf den alten Faszikeldeckeln befindliche Aufschrift ihn publizistische Kollektion nennt. Unter diesem etwas merk­würdigen Titel verbirgt sich eine in der österreichischen Hofkanzlei zur Zeit des Sekretärs Christoph Ignaz Freiherrn von Abele von und zu Lilien­berg, des nachmaligen Hofkammerpräsidenten, ungefähr in den Jahren 1670—1680 angelegte Spezialregistratur für die diplomatischen Akten der Kanzlei, die gerade damals in steigendem Maße die Agenden der auswär­tigen Politik an sich zog.1 Ein nur wenige Jahre später entstandener Kanzleiindex bezeichnet sie bereits als Österreichische geheime Staatsregi­stratur. Bei der Rekonstruktion der Abteilung, über die noch zu sprechen sein wird, wurde daher dieser Name wieder aufgenommen. Ihrer Prove­nienz nach enthält die Staatsregistratur aber nicht nur diplomatische Kor­respondenzen der Hofkanzlei, es finden sich auch umfangreiche Teile der Registraturen der kaiserlichen Gesandten Isaak Yo 1 mar und Marquis Otto Heinrich Carretto di Grana, eine größere Zahl von Akten der österreichischen Hofkanzlei, die ausschließlich innerösterreichi­schen Angelegenheiten gelten (aus den Jahren 1620—1665) und mit der auswärtigen Politik nichts zu tun haben, und auch Korrespondenzen aus der Reichskanzlei, die wohl als Vorakten anläßlich späterer Korre­spondenz der österreichischen Hofkanzlei in der gleichen Sache hierher gelangten. Über die Tätigkeit des Registrators Johann Christoph Geist und die1 Einteilung und Gestaltung der ursprünglich 80 Faszikel umfassen­den Registratur darf auf den unten genannten Aufsatz verwiesen werden. Aus der Hofkanzlei ging dieser Bestand an die Staatskanzlei über, in deren Registratur er 1780 nachweisbar ist.1 2 Wann er von hier in das StA. kam, konnte bisher nicht festgestellt werden. Knechtl hat, wie schon erwähnt, wiewohl mehrere alte Repertorien bestanden, ein neues Repertorium an­gelegt. Da es in der Repertorienreihe den Buchstaben N erhielt, wurde nach ihm später der ganze Bestand oft als Repertorium N bezeichnet. Bald darauf schritt man an die Auflösung des Bestandes. Für diesen Entschluß mag, abgesehen von dem damals im allgemeinen vorwaltenden Gedanken, 1 Vgl. hierüber sowie über die Staatsregistratur und die Rolle Abeles L. Gross, Der Kampf zwischen Reichskanzlei und österreichischer Hofkanzlei um die Führung der aus­wärtigen Geschäfte, in Historische Vierteljahrschrift 1924, S. 301 ff. 2 Vgl. StK. Interiora Archiv Fasz. 45.

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