Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

378 Reichsarchive. nach Würzburg, Bamberg und sogar Salzburg gerettet worden.1 Auch 1734 hatte man sie nach dem Falle Philippsburgs vorübergehend nach Würz­burg in Sicherheit gebracht. Diesmal lagen die Dinge aber weit ernster. Auch in Bonn war keines Bleibens für die Archive, sie wurden nach Am­sterdam weitergeschafft und sollten bereits auf dem Seewege nach Bremen gebracht werden, als die Räumung von Mainz durch die Franzosen im Juli 1793 diese Maßregel überflüssig machte. Sie wurden nach Mainz zurückgeschafft, mußten jedoch im Herbst 1794 abermals geflüchtet wer­den. Diesmal kamen sie nach Aschaffenburg und wurden im dortigen Schlosse untergebracht. Hier verblieben die Archive nunmehr durch mehr als zwei Jahrzehnte. Im Reichsdeputationshauptschlusse von 1803 wurde das einst kurmainzische Oberamt Aschaffenburg nebst einigen anderen kurmainzischen und würzburgischen Ämtern zum Fürstentum Aschaffen­burg erhoben und dem seiner Residenz und seines engeren Gebietes be­raubten Kurerzkanzler zugesprochen. In seinem Besitze verblieb Aschaffen­burg auch, als der letzte Erzkanzler, Freiherr Karl von Dalberg, nach Gründung des Rheinbundes als Fürstprimas von Deutschland Mitglied dieses Bundes geworden und der größte Teil seiner Besitzungen 1810 zum Großherzogtum Frankfurt erhoben worden war. Im Spätherbst 1813 wur­den diese Gebiete von den Truppen der gegen Napoleon verbündeten Mächte besetzt und Aschaffenburg kam unter die Verwaltung eines in Frankfurt a. M. errichteten provisorischen österreichischen General­gouvernements. Somit war auch das Verfügungsrecht über die noch immer im Aschalfenburger Schloß liegenden Mainzer Archive an diese Behörde, bzw. an die Zentralverwaltung der durch die Verbündeten okkupierten Gebiete übergegangen. Als infolge des am 3. Juni 1814 zu Paris zwischen Österreich und Bayern abgeschlossenen Vertrages,1 2 der die Übergabe des Fürstentums Aschaffenburg an Bayern innerhalb 14 Tagen nach Ratifika­tion des Vertrages vorsah, plötzlich auch die Frage der Mainzer Archive wieder akut wurde, bemühte sich der Freiherr vom Stein, der damals an der Spitze der Zentralverwaltung der von den Verbündeten okkupierten deutschen Gebiete stand, um das Mainzer Reichsarchiv und die übrigen im Aschalfenburger Schlosse befindlichen Mobilien, wie die Bibliothek und Kupferstichsammlung, die Stein mit Recht als nicht zum Fürstentum Aschaffenburg gehörig, sondern als Eigentum des gesamten ehemaligen Mainzer Kurstaates betrachtete.3 Stein forderte daher den österreichischen Zivilgouverneur des ehemaligen Großherzogtums Frankfurt Freiherrn Johann Alois von Hügel auf, das Archiv und die übrigen Sammlungen noch vor der Übergabe Aschaffenburgs nach Frankfurt abtransportieren zu lassen. Er fand zwar bei Hügel volles Verständnis für seine Auffassung und auch volle Bereitwilligkeit zur Durchführung seines Wunsches, in­dessen machte die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit wie auch der augenblickliche Zustand des Archivs die Durchführung unmöglich. Hügel mußte sich im Einvernehmen mit Stein darauf beschränken, das Archiv 1 Schal a. a. 0. S. 24 f. 2 Neumann, Recueil des traités et conventions conchis par l’Autriche, Bd. 2, S. 480. 3 Die Belege hierfür und für das Folgende in StK. Interiora Archiv Fasz. 14b.

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