Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
372 Reichsarchive. Setzung möglich machte, geordnet und ein Aufstellungsverzeichnis mit kurzen Angaben über den Inhalt der einzelnen Schachteln angelegt (AB. 31/13). Inhaltsverzeichnis: Diverse Suppliken, Schachtel 1; Ausarbeitungen von Referenten des Reichshofrates (Johann Söldner, Justus von Gebhard u. a.), Schachtel 2; Bruchstücke und Auszüge von Reichshofratsprotokollen, Aktendesignationen des Reichshof rates, verschiedene Verzeichnisse, Schachtel 3; Lehens- und Taxsachen, Schachtel 4; Manualakten von Referenten und Agenten des Reichshofrates, Schachtel 5—8, 2 Fasz.; Druckschriften, Schachtel 9—11; Varia, Schachtel 12—15. R eichstaxbücher. Die große Serie der Reichstaxbücher bildet, ganz abgesehen von dem Wert, den sie als Quelle für die Geschichte des Taxwesens in der kaiserlichen Kanzlei und im Zusammenhänge damit für die Geschichte der Besoldungsverhältnisse der Kanzleibeamten besitzt, eine sehr wichtige Ergänzung und Kontrolle zur großen Sammlung der Reichsregisterbücher. Da in den Taxbüchern alle aus der Kanzlei auslaufenden taxpflichtigen Ausfertigungen, auch wenn gnadenhalber von der tatsächlichen Einhebung der Taxe Abstand genommen wurde, eingetragen wurden, ermöglichen diese Bücher oft den Nachweis von kaiserlichen Privilegien und Gnadenverleihungen (Adelsbriefen usw.), über die weder in den lückenhaften Reichsregisterbüchern noch in den Konzepten Quellenzeugnisse zu finden sind. Andererseits läßt sich an der Hand der Taxbücher aber auch bisweilen feststellen, daß derartige Ausfertigungen nie in die Hände der Empfänger gelangten, da diese die vorgeschriebenen Taxen nicht erlegt hatten und ohne deren Bezahlung eine Ausfolgung der Ausfertigungen nicht stattfand. Nach der Auflösung des alten Reiches gelangten die Reichstaxbücher aus den schon angeführten praktischen Gründen in die von der reichshofrätlichen Aktenkommission verwaltete Reichshofratsregistratur. Im Zusammenhang mit der Auslieferung der Reichsadelsakten wurden auch diese Bücher, wie schon erwähnt,1 1850 an das k. k. Ministerium des Innern ausgeliefert. Dort bildeten sie einen Bestandteil des k. k. Adelsarchivs, bis im Jahre 1906 ihre Rückgabe an das StA. erfolgte. Hier wurden sie von Schwab 1913 einer Neuordnung und Neuaufstellung unterzogen, die eine Trennung der verschiedenen Kategorien von Büchern, die nach Anlage und Inhalt vielfach ganz verschieden sind, bezweckt. Gleichzeitig wurde der Reihe der Taxbücher auch die Handschrift Böhm Nr. 1066 (W 529) angereiht, welche die ältesten Aufzeichnungen über Kanzleitaxen aus der Zeit Kaiser Friedrichs III. enthält.1 2 An Behelfen besteht ein im Adelsarchiv angelegter Generalkatalog in 25 Zettelkasten (AB. 245), der jedoch nur bis zum Jahre 1606 reicht und 1 Vgl. oben S. 291. 2 Vgl. über diese Handschrift Seeligers Kanzleistudien in den Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung 8, S. 1 ff. — Ein Taxbuch der Jahre 1559/60 ist die Handschrift 8222 der Nationalbibliothek.