Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

370 Reichsarchive. leihung des einfachen Ratstitels samt den zugehörigen Suppliken enthält. Durch Rückübernahme der seinerzeit an das ehemalige k. k. Adelsarchiv abgegebenen einschlägigen Akten wuchs im Jahre 1934 der Umfang der Abteilung auf das Doppelte an. Matthias Nowotny hat auch für sie ein eingehendes Repertorium gleichzeitig mit dem für di§ Geheimen Räte an­gelegt (AB. 63). Inhaltsverzeichnis: Dekrete A—Z (1515—1802), Fasz. 1—7. Agententitel, Legationsratstitel, Hofdienertitel, Hoffaktorstitel, Verschiedene Hoftitel, Hoffreiheit. Die Bildung dieser Abteilung wurde durch die im Jahre 1934 erfolgte Rückübernahme der einschlägigen Aktenstücke aus dem ehemaligen k. k. Adelsarchiv erforderlich. Die Abteilung wurde von Reinöhl aufgestellt und verzeichnet (AB. 63 a). Inhaltsverzeichnis: Suppliken und Dekrete, Fasz. 1, 2. Deduktionen. Diese sehr umfangreiche Sammlung enthält eine Fülle von Druck­schriften der verschiedensten Art für fast alle Gebiete der Geschichte des alten deutschen Reiches. Die Deduktionensammlung gelangte aus dem Reichshofrat in den Besitz des Archivs. Sie entging 1809 den Franzosen, wahrscheinlich weil sie der Archivbibliothek, die ja ebenfalls nicht fort- geschaift wurde, angegliedert war, und befand sich 1813 unter den zur Flüchtung verpackten Archivalien. Knechtl spricht 1812 davon, daß die „sehr schöne Deduktionensammlung der Reichshofkanzlei“, als die Kanzlei 1806 „zessierte“, der Hofbibliothek einverleibt worden sei. Diese Äuße­rung scheint im Widerspruch zu der Angabe aus dem Jahre 1813 über die Übernahme der Sammlung aus der Reichshofratskanzlei durch das Archiv zu stehen. Sollte es sich hier um eine zweite Sammlung handeln? Da 1813 unsere Deduktionensammlung bestimmt bereits im Archiv war und von einer Rückgabe seitens der Hofbibliothek nichts bekannt ist, scheint dies durchaus wahrscheinlich. Vielleicht hat aber Knechtl mit der Deduktionen­sammlung der Reichshofkanzlei die Sammlung aus dem Archiv der Regens­burger Prinzipalkommission gemeint, die der Hofbibliothek übergeben wurde.1 In ihrer Unterbringung teilte sie lange die Schicksale der Filiale B, später kam sie in die Filiale A. Auch späterhin stand sie immer in enger Verbindung mit der Archivbibliothek, deren Verwaltern (Lorenz, Böhm) auch die Deduktionensammlung anvertraut war. Veränderungen scheinen an der Sammlung fast keine vorgenommen worden zu sein. Zuwachs er­hielt sie nachweislich nur aus den Miscellanea der Reichshofkanzlei, aus denen Bitermann einige Konvolute für sie ausschied. Ferner wurde die Broschürensammlung, zu der Lorenz und Firnhaber einen Zettel­1 Vgl. hierüber meine Mitteilungen in der Archivalischen Zeitschrift, III. Folge,. Bd. 3, S. 217.

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