Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

368 Reichsarchive. Reich der Reichshofkanzlei wie der Staatskanzlei erhielten aus den Schwä­bischen Kreisakten große Aktenmengen. Einiges wurde auch an die Ab­teilung Kleinere Reichsstände abgetreten. An Behelfen besteht nur das von Knechtl angelegte Repertorium, das jedoch nur den Hauptinhalt der Faszikel kurz angibt. Inhaltsverzeichnis: A. Münzsachen 1754—1777, Fasz. 1—12 b; B. Baden 1762—1776, Fasz. 1; C. Württemberg 1750—1777, Fasz. 1; D. Fruchtausfuhr und Sperre 1733—1774, Fasz. 1 a—4; E. Militärsachen 1748—1764, Fasz. 1—6; dtto. 1758—1777, Fasz. 7—13; F. Straßenwesen 1769—1779, Fasz. 1 a—2 c; G. Diversa 1745—1779, Fasz. 1—10; H. Kreis- akten 1546—1803, Fasz. 1—76. Schwäbische Bundesakten. In den Verzeichnissen der aus Paris zurückgelangten Akten der Reichs­hofkanzlei kommt eine eigene Abteilung mit der Bezeichnung Schwäbische Bundesakten noch nicht vor. Die hier vereinigten Akten dürften damals noch unter einem anderen Titel eingeteilt gewesen sein. Für die Bezeich­nung Schwäbische Bundesakten und die Bildung einer so benannten eige­nen Abteilung mag vielleicht ausschlaggebend gewesen sein, daß das Archiv schon seit 1806 schwäbische Bundesakten besaß, die es zusammen mit anderen Reichsakten aus Innsbruck erhalten hatte. Diese Akten, die ihrer Provenienz nach der Öberösterreichischen Regierung angehörten, und Akten aus dem Archiv der Reichshofkanzlei bil­den auch heute im wesentlichen den Bestand. Unter den aus dem Reichs­archiv stammenden Akten befindet sich auch ziemlich viel Material aus der Hofkanzlei Ferdinands I. In dem noch unter Knechtl an­gelegten Repertorium B a (AB. 106) erscheint der Bestand schon als Schwäbische Bundesakten. Er umfaßte damals 16 Faszikel. Gleich bei seiner Neuaufstellung dürften auch die aus der Kanzlei Ferdinands I. stammenden einschlägigen Stücke, die sich heute in mehreren Faszikeln finden und aus der 1789 und 1790 erfolgten Auslieferung der niederöster­reichischen Regierung an das StA. herrühren, hier eingeteilt worden sein. Hingegen sind, wie aus dem Repertorium B a ersichtlich ist, die in Fasz. 1 enthaltenen Stücke aus der Zeit von 1480—1497 erst später hinzugelangt. Auch das Archiv des Hochstiftes Salzburg hatte eine eigene Abteilung mit schwäbischen Bundesakten enthalten, dieselben fielen jedoch gleich den Salzburger Reichstagsakten der Aktenvernichtung des Jahres 1806 zum Opfer. Als Winter die Archivalien der Reichshofkanzlei zum guten Teil neu bearbeitete und ordnete, beschäftigte er sich auch mit dieser Abtei­lung. Er teilte 1887 einen großen Teil derselben, der mit dem schwäbi­schen Bund eigentlich nichts zu tun hatte, in die Reichsakten in genere und in die Kleineren Reichsstände ein und verringerte den Umfang auf 6 Faszikel. Als Behelf besteht lediglich ein von Thomayr 1880 verfaßtes Aufstellungsverzeichnis (AB. 30/7). Inhaltsverzeichnis: Schwäbische Bundesakten 1480—1658, Fasz. 1 a—6.

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