Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
364 Reichsarchive. Aktenpartie angehören. Hingegen hat der in Fasz. 314 enthaltene Band, der den Titel „Allerhand Formulare, die am Kammergericht gebräuchlich 1595“ führt, wiewohl er nicht dem Reichshofkanzleiarchiv angehörte, sondern schon seit 1750 im StA. lag, die Verschleppung nach Frankreich mitgemacht. Dieser Band, ursprünglich wohl eine Privatarbeit, stammt aus dem Teil der Prager Aktenbeute der Schweden, den Graf Johann Nostitz, käuflich an sich brachte und nach Prag schaffte. Er muß 1648 im Reichshofkanzleiarchiv gelegen sein und wurde bei der Plünderung desselben von den Schweden mitgenommen. Von späteren Zuwächsen sind zu nennen ein aus dem Nachlaß des Grafen Johann Anton Pergen übernommener „Grundriß zur Visitation des Kammergerichtes“. Da das Stück im Übergabsverzeichnis kein Datum aufweist, ist seine Einteilung heute nicht mehr feststellbar. Einiges ist der Abteilung, jedoch erst in dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts, auch aus der sogenannten zweiten Abteilung der Reichs aktén zugewachsen. Eine bemerkenswerte Bereicherung erfuhr die Abteilung 1885 durch Zuweisung einer größeren Anzahl von Aktenstücken seitens der k. k. Familien-Fideikommißbibliothek. Es handelte sich dabei um die 1841 vom mecklenburgischen Hofrat Dr. von Dietz dem Kaiser Ferdinand I. geschenkte Autographensammlung, die zum allergrößten Teil aus Zuschriften der Kaiser und der Reichsstände an das Kammergericht bestand. Ihrer Provenienz nach stammen diese Stücke zweifellos aus dem Archiv des Reichskammergerichtes in Wetzlar. Dietz war längere Zeit dortselbst amtlich tätig und hat sich offenbar damals diese Schriftstücke, denen man keinen besonderen Wert beimaß, angeeignet (Fasz. 396, 397). Einige Jahre später erhielt die Abteilung aus dem Kriegsarchiv ein Aktenstück über die Anstellung des Assessors Speckmann. Einiges aus dem Archiv Karls III. von Spanien gelangte ebenfalls in die Abteilung, ferner ein Stück aus der belgischen Abteilung (Repertorium P). Einer besonderen Erörterung bedarf noch die Tatsache, daß auch in dieser Abteilung, in der man es kaum erwarten sollte, ein nicht unbedeutender Bestand von Staatskanzleiakten enthalten ist. Es handelt sich dabei nicht nur um Aktenmaterial, das 1851 aus der Registratur der ehemaligen Staatskanzlei an das Archiv gelangte (vgl. AB. 168) und das vorzüglich aus Berichten Ludwigs Freiherrn von Lehrbach, Egids von Collenbach und Josef Ignaz’ von Hormayr über die Kammergerichtsvisitationen sowie aus Abschriften einschlägiger Reskripte des Fürsten Kaunitz aus den Jahren 1776 und 1777 (Fasz. 391) besteht, sondern auch um Aktenpartien, die schon in dem vor 1829 angelegten Repertorium Knechtls verzeichnet sind (vgl. Fasz. 389). Man muß wohl annehmen, daß diese Akten bei der Rückgabe der Archive seitens Frankreichs in die Abteilung aufgenommen wurden. Ähnlich wird es sich wohl auch mit den aus dem Geschäftsgang der österreichischen Hofkanzlei in den Jahren 1707—1713 hervorgegangenen Akten verhalten (Fasz. 334 a), die wohl ursprünglich auch nicht in der Reichshofkanzlei aufbewahrt wurden. Auch aus den Reichskammergerichtsvisitationsakten wurden durch Matth. Nowotny die Berichte und Weisungen ausgehoben, sie wurden zum allergrößten Teil in die Serien Prinzipalkommission und Reich eingeteilt.