Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
300 Reichsarchive. auch noch die Zeit, in der die reichshofrätlichen Akten bereits in Verwaltung des StA. waren, umfaßt. Die gesondert geordneten Präsidialakten der Kommission besitzen in dem von Nowotny verfaßten Stückverzeichnis (AB. 57) sowie in dem zugehörigen Index (AB. 58) ausgezeichnete Fundbehelfe. Inhaltsverzeichnis: Parteisachen A—Z, Fasz. 1—21; Designationen A—Z, Fasz. 22—38; Protokoll von Aufträgen an die Reichshofregistratur, Fasz. 38 d; Präsidialakten 1806—1847, Fasz. 39—42; Notenwechsel mit der Staatskanzlei 1815—1850, Fasz. 43; Protokolle 1807—1847, Fasz. 44 bis 49. Judicialia. Um die heutige Ordnung der Judizialakten zu verstehen, ist es notwendig, die Ende des 18. Jahrhunderts durch den Registrator Nikolaus von Wolf geplante und angebahnte Neuordnung der deutschen Judizial- registratur näher ins Auge zu fassen. Sein „Versuch und Plan zu einer Umarbeitung der reichshofrätlichen teutschen Judizial-Registratur“1 unterrichtet uns genau über deren damaligen Zustand wie über seine Absichten. Die Judizialregistratur wurde von Anfang an in der Weise geordnet, daß die einlaufenden Prozeßakten nach den Anfangsbuchstaben des Namens des Klägers gelagert wurden und jeder Sache ein eigener Faszikel gewidmet wurde. Wenn nun infolge Raummangels kein Platz mehr innerhalb eines Buchstabens für Faszikel mit neuen Causen (Rubriken) war, pflegte man diese den bei*eits bestehenden Faszikeln, die noch weniger umfangreich waren, beizulegen und derart unter einer Hauptrubrik verschiedene Nebenrubriken zu vereinigen (z. B. unter der Hauptrubrik Arnoldi lagen die Causen Aysema, Andler, d’Avula). Als man auch auf diese Art nicht mehr mit dem vorhandenen Raume das Auslangen finden konnte, wurde der Registratur ein neuer Raum zugewiesen, in dem eine zweite Serie von Akten nach dem bisher beobachteten System neu aufgestellt wurde. Diese neue Serie wurde als Registratura currentium von der älteren, der Registra- tura antiquorum, unterschieden. Als neuerlich Platzmangel eintrat, trennte man die Acta primae instantiae und die Acta commissionalia, die teilweise sehr umfänglich waren, von ihren zugehörigen Hauptakten und stellte sie gesondert auf. Eine weitere Serie wurde dann dadurch geschaffen, daß man neue Causen, zu deren Aufnahme der ihnen zugehörige Faszikel nicht mehr ausreichte, in einem der oberen Registraturzimmer gesondert aufstellte. Als naturgemäß bald wieder Raummangel eintrat, half man sich damit, daß man die Akten der bereits abgeurteilten, verglichenen und lange liegen gebliebenen Prozesse aus der Registratura currentium ausschied; dies geschah zu Beginn und nach der Mitte des 18. Jahrhunderts. Auf diese Weise entstanden zwei neue Serien: die Denegata antiqua und die Denegata recentiora. Als Wolf 1792 nach bereits unter seinem Vorgänger Franz X. Bergauer vorangegangenen Ordnungsarbeiten seinen Plan ausarbeitete, bestanden folgende Serien: Antiqua, Denegata antiqua, Denegata recentiora, 1 Reichshofrat und Reichskanzlei Verf.-Akten Fasz. 40, Nr. 31. — Vgl. auch Groß a. a. O. 461.