Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
Reichshofrat. 295 Wünsche des Ministeriums des Innern nach Abgabe von Reichsregisterbüchern abgewiesen.1 Hingegen erfolgten noch einige kleinere Abgaben von nachträglich aufgefundenen, zu den Reichsadelsakten gehörigen Stücken. Einen weiteren beträchtlichen Verlust brachte dann noch die Auslieferung an das Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt). Im Anschluß an bereits 1837 und 1838 gestellte Anfragen nach den auf Hessen bezüglichen Akten der Reichshofratsregistraturen stellte 1854 die hessische Regierung das Ansuchen, ihr eine große Masse von Prozeßakten der Judizialregistratur auszufolgen. Nach langwierigen Verhandlungen, in deren Verlauf auch die hessischen Ansprüche auf gewisse Teile der im Jahre 1852 nach Wien gebrachten Mainzer Archive1 2 behandelt wurden und seitens der Archivdirektion die ganze Rechtslage in bezug auf das hessische Ansuchen ausführlich erörtert wurde, stimmte das Ministerium der Auslieferung jener Prozeßakten, die von der Archivdirektion als zur Abgabe geeignet erklärt worden waren, zu. Diese Verhandlungen hatten sich durch mehrere Jahre hingezogen und erst 1858 wurde die Auslieferung tatsächlich vollzogen. Zum Abschluß der Verhandlungen und zur Übernahme der Akten war der Direktor des hessischen Staatsarchivs Dr. Ludwig Baur nach Wien gekommen.3 Gleichzeitig mit den Judizialakten wurden auch Akten des Mainzer erzstiftischen Archivs ausgeliefert2 Mit der Auslieferung an Hessen schließt die Reihe der Verluste des Reichshofratsarchivs. Die Veränderungen, die seither in diesen Beständen eintraten, waren nur ganz geringfügiger Natur und sind kaum nennenswerte. Soweit sie von Belang sind, werden sie noch bei den einzelnen Abteilungen des Reichshofrates Erwähnung finden. Reichshofratsprotokolle. In dieser mehrere hundert Bände umfassenden Abteilung sind heute sämtliche Kategorien von Reichshofratsprotokollen einschließlich der minderwertigen, seinerzeit von Meiller zur Vernichtung bestimmten Rapularia und Protocolla particularia vereinigt. Über die Einteilung in die verschiedenen Serien unterrichtet das untenstehende Inhaltsverzeichnis. In der Serie der Resolutionsprotokolle befinden sich an erster Stelle die Protokolle des kaiserlichen Hofrates Karls V.,4 mit 1559 setzt dann die fast lückenlose Reihe der Resolutionsprotokolle des 1559 neuorganisierten Reichshofrates ein, die bis 1806 reicht. Die in dieser Reihe enthaltenen Protokolle sind teils Reinschriften, teils Konzeptsprotokolle der einzelnen Sekretäre, aber auch Protokolle von Referendaren des Reichshofrates (Reichshofräten) sind vertreten.5 Es ist keine einheitliche Reihe und eine 1 Note an das Min. d. Inn. vom 29. Juni 1855 in StK. Noten an Min. d. Inn. Fasz. 76. 2 Vgl. hierüber unten Abschnitt Mainzer Erzkanzlerarchiv. 3 Die damaligen Archivverhandlungen mit Hessen sind bei Georg Fink, Gesch. d. hessischen Staatsarchivs zu Darmstadt, S. 134 ff., auf Grund der hessischen Akten dargestellt. Auf Grund des Wiener Aktenmaterials ließe sich eine manche Einzelheiten ergänzende Darstellung geben, es würde dies jedoch hier zu weit führen. * Vgl. über diese G. Winter, Der Ordo Consilii von 1550, in Archiv f. österr. Geschichte 79, S. 101 ff., wo auch die einzelnen Bände genau beschrieben sind. 5 Vgl. hierüber Groß a. a. 0. 247 ff.