Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Übersicht der Archivbehelfe (Repertorien)
202 Übersicht der Archivbehelfe. überführen lassen. Die Kommission vereinbarte, daß die in dem vorliegenden Inventar in der Abteilung A verzeichneten Stücke dem König von Frankreich auszufolgen, die in der Abteilung B verzeichneten hingegen an die Kaiserin zurückzustellen seien. Die in dem Inventar eingetragenen Stücke betreffen mit wenigen Ausnahmen nur Belgien und Luxemburg (Erbteilungen, Verträge, Testamente, Vermählungen usw.). Die in Abteilung B verzeichneten, an Österreich ausgelieferten Archivalien gelangten jedoch aus unbekannten Gründen nicht alle ins StA.; einiges scheint bei dem Transport nach Wien in Verlust geraten zu sein. Die nach Wien eingelieferten Stücke wurden von der Hand eines Archivbeamten in dem genannten Procés-verbal mit „adest“ bezeichnet. 1852 waren mit einer Ausnahme noch alle vorhanden. Die sehr wenigen alle Auslieferungen des 19. Jahrhunderts überdauernden Stücke (nicht mehr als drei) fanden schließlich in der Abteilung der Niederländischen Urkunden Aufnahme.1 Alle anderen waren vornehmlich in der siebenten großen Auslieferung im Jahre 1866 an Belgien, im ganzen 392 Nummern, abgetreten worden, so daß Arneth im Jahre 1888 im Repertorium vermerkte: „daher wird dieses Repertorium wegen Mangels auch nur eines Aktenstückes außer Gebrauch gesetzt.“ Der Behelf besitzt also lediglich historischen Wert. 192. Belgien. III. „Procés verbal de la reconnaissance des litres et documents tirés du trésoir des chartres de l’ancienne chambre des comptes ä Lille.“ Zum größten Teil an Belgien ausgeliefert 1857, 1862 und 1864. Repertorium XIX. 2 Bände. Vorliegendes Repertorium wurde von der gleichen Kommission vom 17. März 1770 (vgl. bei AB. 191) angefertigt und diente ebenso wie AB. 191 als Übergabsverzeichnis bei der Exekution des Artikels 38 des Vertrages vom 16. Mai 1769. Es verzeichnet eine große Anzahl von Urkunden (65 layettes, zusammen 3224 Stück, nach einem Akt v. 1840; nach einem Akt v. 1852 hingegen 4092 Stück), die dem Archiv der alten Rechenkammer in Lille entstammen, alle niederländischer Provenienz waren und nach territorialen (Brabant, Anvers, Flandre usw.) oder nach sonstigen Betreffen (Manages, Partages, Commerce, Monnoie usw.) geordnet waren. Nebst Originalen enthält das Repertorium viele Abschriften, sehr viele aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, die von Denis Joseph Godefroy, Vorstand des Archivs der einstigen Rechenkammer in Lille, beglaubigt sind. Die in dem vorliegenden Behelf verzeichneten Archivalien wurden zum größten Teil an Belgien ausgeliefert, und zwar anläßlich der zweiten großen Auslieferung im Jahre 1857 950 Stück und bei der dritten großen Auslieferung 1862 526 Stück (Verzeichnisse über die ausgelieferten Stücke liegen vor); weitere im 1. Bande von fol. 222 an und im 2. Bande verzeichnete Stücke, 1506 an der Zahl, wurden für die fünfte große Auslieferung zurechtgelegt, im Repertorium selbst rot durchstrichen und im Jahre 1864 der belgischen Gesandtschaft in Wien überantwortet. Immerhin blieb ein verhältnismäßig bemerkenswerter Teil (zwei Laden) in Wien erhalten, der zunächst chronologisch mit Repertorium XXII (AB. 404) und darauffolgend noch mit anderen Beständen (Repertorium XX A und XX B, AB. 402, 403) vereinigt wurde. Aus diesem vereinigten Repertorium wurden im Jahre 1889 221 Stück an Luxemburg ausgeliefert. In Wien blieben vor allem Archivalien aus Band 2 des AB. 192 zurück, die heute (etwa 100 Stück) nebst Stücken der AB. 402 und 404 den Grundstock der Niederländischen Urkunden bilden. Das Repertorium besitzt heute geringen praktischen Wert, es ist als Fundbehelf kaum zu gebrauchen, da die Archivalien nach Gegenständen geordnet sind, und kann höchstens in manchen Fällen als Kontrolle für die Zugehörigkeit eines zweifelhaften Stückes dienen. Vgl. auch AB. 515. 1 Einige Stücke sollen nach einer Bemerkung auf dem Titelblatt auch in das Lothringische Archiv gelangt sein, sind aber heute dort nicht festzustellen.