Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Einleitung

Erster Abschnitt. § 1. 17* sarukéit dem im Schatzgewölbe erliegenden Archiv der Herzoge von Öster­reich zu.1 Auch der Schierendorffsche Plan einer Einziehung aller im Besitze der Stände, Gemeinden und Privatpersonen befindlichen Staatsurkunden wurde in zwei Mandaten vom 4. und 12. August 1749 wieder aufgenommen.1 2 Die endgültigen Richtlinien für die Bildung eines Gesamtarchivs durch Ver­einigung der genannten Archivkörper mit Archivalien aus Prag, Graz und Innsbruck wurden auf Grund einer im Juli oder August des Jahres 1749 unter dem Titel „Ohnmaßgebigste Reflexiones und unterthänigste Anfragen die Errichtung des kaiserlich-königlichen Geheimen Hausarchivs betref­fend“ verfaßten Denkschrift des wohl schon 1748 zum Hausarchivar aus­ersehenen provisorischen Hofsekretärs beim Directorium in publicis et cameralibus Theodor Anton Taulow von Rosenthal3 entworfen, die von der Kaiserin mit „Decretum instructivum“ vom 13. September 1749 als Richt­linie für die Einholung von Archivalien aus Prag genehmigt und in Dekre­ten vom 26. September 1750 (für Innsbruck) und vom 15. Januar 1752 (für Graz) wiederholt wurden.4 Nach diesen unter Anlehnung an die Schierendorffschen Reflexiones verfaßten Richtlinien sollten den Inhalt des künftigen Archivs Dokumente folgender Art5 bilden: „1. Eigentliche Haussachen: Privilegia domus augustae, documenta ge- nealogica, pacta familiae, Erbtheilungen und Vergleiche, Heiratscontracte, Verzichte, Testamente, Vormundschaftsbestellungen und andere acta domus singularia seu domestica; 2. Urkunden, die die gesamten Staaten oder die Monarchie betreffen, als acquisitiones regnorum et provinciarum, sanctiones pragmaticae, pacta successoria, confraternitatum et confoederationum hereditariarum, com- pactata, foedera, conventiones cum exteris principibus et provinciis, acta et instrumenta pacificationum, armistitiorum und dergleichen.“6 1 Der zum Leiter des neuzugründenden Hausarchivs ausersehene Th. A. Taulow von Rosenthal ließ sich 1748 die Registerbände zu den Grazer Schatzgewölbebüchern (unten S. 228 AB. 344) zur Durchsicht nach Wien kommen (unten S. 118, 228). Es ist aus den vorliegenden Quellen nicht festzustellen, ob der noch 1747 als Archivarius aulicus genannte Verwalter des Schatzgewölbearchivs, der frühere niederösterr. Regimentsrat Johann Christoph von Oedt (vgl. oben S. 15*), seit 1747 Hofvizekanzler bei der österr. Hofkanzlei, 1748 noch im Schatzgewölbe tätig war. Bei der Gründung des StA. im Jahre 1749 hat er wohl nicht mehr mitgewirkt. Er wurde wahrscheinlich schon im Mai 1749 Vizekanzler bei der Obersten Justizstelle (H. Kretschmayr, Die österr. Zentralverwaltung, II. Abt., 2. Bd., bearb. von J. Kallbrunner und M. Winkler S. 268, 277). Am 4. Februar 1750 ist er gestorben. 2 Winter S. 17; L. Bittner, Da3 Eigentum des Staates an seinen Archivalien a. a. 0. 317 ff. 3 Vgl. die Biographie Kletlers unten S. 119. 4 Winter 21—24. 5 Winter 21. 6 Der noch in dem Dekret für Prag vom 13. Sept. 1749 enthaltene Auftrag, auch die „3. di© Partikularländer betreffende Akten als privilegia et constitutiones provinciarum particularium, privilegia statuum, oppignorationes et alienationes appertinentiarum, limitanea etc.“ im Original nach Wien zu bringen, wurde schon in den Dekreten vom 26. Sept. 1750 für Innsbruck und vom 15. Jan. 1752 für Graz in einen Auftrag zur Anfertigung von Abschriften abgeschwächt. Inventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. 4. b

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