J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 3. Metternichs geheimer Briefdienst. Postlogen und Postkurse (1935)

II. Die Postkurse - C. Der Kampf um Italien

Simplontransits von Frankreich, Rom und Spanien als ein Präzedenzfall auf­gefaßt werden könnte. Mit einem offenen Postpaket aber, das Sardinien äußerstenfalls zugestehen wollte, war Österreich nicht gedient. Denn es wollte Sardinien die Überwachung seiner italienisch-französischen Korrespondenzen unter keinen Umständen zugestehen35). Das ging ja auch aus dem eben ab­geschlossenen österreichisch-französischen Postvertrage hervor, der sie Sardi­nien wieder entziehen wollte. Ende August 1822 wurden die Turiner Ver­handlungen ergebnislos abgebrochen. War damit auch Liliens zweiter Versuch, Österreich den Simplon- transit zu erschließen, mißlungen, so wurde dieser durch den sardinischen Postvertrag vom März 1823 (S. 77) vollends zwischen den Fischern und Wallisern und Sardinien aufgeteilt, wobei diesem der Postverkehr zwi­schen Domo d’Ossola und der lombardischen Grenzstation Sesto Calende zufiel. Das hat Sardagna lebhaften Tadel eingebracht, da man in Wien den Simplontransit um seiner Zukunftsmöglichkeiten willen selbst auf der Rumpf­strecke Mailand—Lausanne, soferne sie nur in Pfänden der Schweizer ver­blieb, gerne aufrechterhalten hätte. Noch bei der Ratifikationsauswechslung hat man in diesem Sinne auf Sardinien einzuwirken versucht. Aber ohne Erfolg. Damit war auch der Postvertrag, den Sardagna 1821 mit den Waadtern und Wallisern abgeschlossen hatte, hinfällig geworden. Nun konnte allerdings Österreich die Einschaltung Sardiniens in den Simplonverkehr mit der Nordwestschweiz, solange er die Mailänder Post­loge berührte, noch hinnehmen. Als aber Sardinien schon nach zwei Jahren die fremditalienische Genfer Post über den Mont Cenis und Turin befördern ließ, da drang Metternich in den toskanischen Ffof, die Annahme der politisch besonders verdächtigen Genfer Korrespondenz auf diesem Wege zu verwei­gern, damit sie auch weiterhin über den Simplon und über Mailand befördert werde36). Aber erst der Ablauf des sardinischen Postvertrages von 1823 gab Österreich die Mittel zur teilweisen Wiedergewinnung der südwestschweizeri­schen Korrespondenz an die Hand. Und konnte auch infolge des unerschütter­lichen Widerstandes Sardiniens nicht an eine unmittelbare Wiederaufnahme des Simplontransits gedacht werden, so trugen sich doch die Fischer kraft des inzwischen mit den Luzernern abgeschlossenen Transitvertrages zur Befah­rung der Postroute von Bern über den St. Gotthard nach Mailand an, wo­durch der Korrespondenzverkehr zwischen der Südwestschweiz und Italien Sardinien zum guten Teile wieder entzogen wurde37). Nur die Genfer Post blieb dem sardinischen Transitwege Vorbehalten. Doch ließen sich die Fischer bestimmen, sie in jenen Fällen über den St. Gotthard nach Mailand zu senden, in denen die Briefadressen nicht ausdrücklich die sardinische Route vor­schrieben. Auf dieser Grundlage sind nach mehr als siebenjähriger Pause durch die Berner Postkonvention vom 23. April 1828 neue Verbindungen mit den Fischern geknüpft worden38). In den nächsten Jahren haben Genf und Bern die Verwaltung ihres Postwesens selbst in die Hand genommen, so daß die Fischer fürderhin auf Freiburg, Solothurn und Unterwalden be­35) Bericht Sardagnas 22 VIII 26 Sardinien, adm. Reg. 3; Denkschrift Ottenfels’ 1822 1. c. 36) Weisung nach Florenz 2j VIII 16, XI 1 Toskana, adm. Reg. Postwesen. 37) Bericht aus Bern 27 VI 6 Schweiz, Nachträge; Note an Hofkammer 27 VIII 26 Notenwechsel 31. 3S) Urkunden (Bittner n. 2288).

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