J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 3. Metternichs geheimer Briefdienst. Postlogen und Postkurse (1935)

II. Die Postkurse - B. Der Postkrieg gegen Bayern

reich hat sich jedoch 'Württemberg nicht herbeigelassen. Es schloß sich viel­mehr 1819 wieder dem Thurn und Taxisschen Postgebiete an. Die Umgehung des bayrischen Konkurrenten, die 1816 durch den Züricher Postvertrag eingeleitet worden war, ist 1S17 durch den Postvertrag mit den Fürsten von Thurn und Taxis vollendet worden. Es waren nun schon mehr als drei Jahrhunderte, daß diese den Postverkehr im römisch-deutschen Reiche — wenn auch keineswegs ausschließlich — versahen. Anfänglich hat­ten ihre um 1500 eingerichteten Posten lediglich der Verbindung des habs­burgischen Hausbesitzes zu dienen gehabt. Bald wurden sie jedoch bis nach Rom und Neapel erweitert und in rasch ansteigender Entwicklung und in immer feinerer Verästelung über das ganze Reich hin ausgedehnt. Aber un- erachtet der ihnen 1595 verliehenen Würde eines Generalpostmeisters ist es den Thurn und Taxis doch nicht gelungen, ihr Postunternehmen zu einer aus­schließlichen Reichsanstalt zu machen. Sie lagen vielmehr seit dem 17. Jahr­hundert in dauerndem Wettbewerb mit den Territorialposten der größeren Reichsstände, auch der österreichischen Erblande, mit denen sie sich bestenfalls als primi inter pares messen durften. Die kleineren Territorien allerdings sind von den Thurn und Taxisschen Posten ständig betreut worden, die so über ein keineswegs gleichmäßiges, doch aber sehr ansehnlidies und weit gespanntes Routennetz verfügten. Mit dem Ende des alten Reiches war das kaiserliche Reihspostgeneralat der Thurn und Taxis, das den österreichischen Korrespondenzverkehr mit Deutschland zum guten Teile vermittelt hatte, trotz der feierlichen Zusiche­rungen des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 in eine Unzahl kleiner und kleinster souveräner Postbezirke zerstückelt worden. Und wenn es auch deren noch immer etwa eineinhalb Dutzend gab, die das Thurn und Taxissche Haus als Mandatar ihrer Souveräne gemeinsam verwaltete, so war es doch um die frühere, über weite Strecken hin herrschende Gleichförmigkeit des Post­portos und um die alte Raschheit des Briefverkehrs geschehen16). Der Speku­lationsgeist der neuen Territorialpostverwaltungen riß alle erreichbaren Kor­respondenzen an sich und schleppte sie unbekümmert um Weg, Zeit und Portokosten von Land zu Land17). Das mußte, je inniger das erbländisch­österreichische Postwesen mit dem alten kaiserlichen Reichspostgeneralate zu­sammengehangen war — sie bildeten beide „gleichsam nur einen Körper“ —, auch jenes in Mitleidenshaft ziehen. An eine Wiederherstellung dieses Postinstituts für das ganze deutsche Bundesgebiet war nun freilih nicht mehr zu denken. Aber neben den sechs großen autonomen „Postmassen“ Österreich, Preußen, Hannover, Holland, Sahsen und Bayern und den selbständigen Postbezirken Württemberg, Baden, Braunshweig und Hessen-Kassel waren immerhin noch sehzehn kleinere Territorialposten in der Verwaltung des Thurn und Taxisshen Hauses ver­blieben 18), denen mit dem Ende der napoleonishen Herrschaft auch die Post­anstalten von Berg, Frankfurt, Hamburg, Bremen und Lübeck sowie der überrheinischen Gebiete angegliedert wurden19). Zwar gingen diese gleich den bergishen Posten der Thurn und Taxisshen Verwaltung wieder verloren, 16) J. Klüber, Postwesen in Deutschland njff. 17) G. S t e i n h a u s e n 1. c. 2, 334. ls) J. K1 ü b e r 1. c. 69 f. 19) Memoire Vrints-Berberichs (Anm. 10 S. 12). 55

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