J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 3. Metternichs geheimer Briefdienst. Postlogen und Postkurse (1935)

II. Die Postkurse - A. Allgemeine Voraussetzungen:

Turneretsdier meist nur als Adjutant des Freiherrn von Nell teilgenommen. Ebenso an den Dresdener Postvereinsverhandlungen von 1847 und 1848. 3. Das österreichische Postwesen. Seiner Doppelnatur entsprechend, wurde das österreichische Postwesen seit der 1783 verfügten Aufhebung der von Maria Theresia nach Thurn und Taxisschem Muster aufgestellten Hofkommission von der Hofkammer, der Direktion der fahrenden Posten und Posthofbuchhaltung in der Innenorgani­sation, von der Staatskanzlei im Außendienste verwaltet1). Neben der allge­meinen Hofkammer hatten die ungarische Hofkanzlei, die siebenbürgische Hofkammer und das Obersthofpostamt in Wien an der Innenorganisation des Postwesens Anteil. Das war von üblen Folgen begleitet. Seitdem das österreichische Postwesen „eine zerstückte Regie bekam, begann das Ganze zu sinken“. Der wohlerfahrene Karlsbader Postlogist Puz verglich es mit einem vom Einsturz bedrohten Gebäude, dessen Reparaturen aus Sparsamkeit ver­säumt worden waren2). Der Postreferent der Hofkammer konnte „für sich (nur) wenig oder nichts tun“ und kam in den Ratskollegien derselben meist nur dann zu Wort, wenn andere Gegenstände nicht zur Debatte standen3). So vergingen oft Wochen und Monate, ehe selbst dringende Verfügungen erfolgten. Schon 1816 empfand Lilien die Notwendigkeit, alle Postgeschäfte unter der unmittelbaren Leitung des Hofkammerpräsidenten zusammenzufas­sen und im engsten Einvernehmen mit der Staatskanzlei zu behandeln. Das geschah seit 1818 in einer zwischenamtlichen Kommission, die rasche Entschei­dungen ermöglichte und durch ihr mündliches Verfahren viel Schreibereien ersparte. Lange Zeit hindurch lag dabei das Übergewicht auf Metternichs Seite und die Hofkammer mußte sich vielfach auf die Forderung beschränken, wenigstens in Fragen des Postgefälls, der Manipulation und sonstiger admini­strativer Angelegenheiten gehört zu werden und in die Postverträge noch vor ihrer Unterzeichnung Einblick zu gewinnen. Das hing wohl mit jenen Plänen Metternichs zusammen, die auf die Schaffung einer selbständigen Generalpostdirektion abzielten. Je unbefriedi­gender sich nämlich die Postadministration der Hofkammer gestaltete und je näher zugleich der Zeitpunkt heranrückte, da es galt, die auswärtigen, bis an die Reichsgrenzen herangeholten Postverbindungen mit kräftiger Hand auf­zunehmen und das Postwesen der Monarchie darnach einzurichten, um so dringender wurde die vollständige Neusystemisierung des gesamten öster­reichischen Postwesens mit einer Generaldirektion an der Spitze. Fraglich blieb nur, in welchem Verhältnisse sie zu Staatskanzlei und Hofkammer stehen sollte. Auf jeden Fall aber hatte sie das Postreferat der Hofkammer zu ersetzen und dessen Personale samt dem der Posthofbuchhaltung in sich aufzu­nehmen. Neben dem Beispiele fast des gesamten Auslandes — vor allem Frankreichs, Preußens, Rußlands und Bayerns — war dabei auch die Not­wendigkeit wirksam, zwischen Postverwaltung, Ziffernkanzlei, Polizeihof­stelle und Staatskanzlei ein derartiges Vertrauensverhältnis herzustellen, daß *) J. Bartl 1. c. 33. 2) Ideen Puz’ über das österr. Postwesen 17 V 17 Notenwechsel ad Hofkammer 143 b. 3) Lilien über die Leitung des österr. Postwesens (1817) Notenwechsel ad Hof­kammer 143 b. 48

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