J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)
III. Die Organisation der Staatskanzlei - 5. Die Hilfsämter
schließlich 1833 557). Sie nun nachträglich in Ordnung zu bringen, da war guter Rat teuer. Hier fehlten die Ermächtigungen, dort die Belege, auch waren weitere Vorschüsse kurzer Hand ausgegeben worden. Die außerordentlichen Zeitumstände aber und die Fristen, die nun schon verstrichen waren, sprachen für ein „Abgehen von der vollen fiskalischen Strenge“. Doch behielt sich dies der Kaiser für einen späteren Zeitpunkt — den der allgemeinen Schlußliquidierung — vor 5B8). Aber auch Metternichs spätere Reiserechnungen — von 1834 an — ließen zu wünschen übrig, so daß sich auch bei diesen ein Rechnungsanstand ergab, den ihm Kaiser Ferdinand bis auf eine Buße von 3000 fl. in Gnaden nachgesehen hatB59). Ausständig waren nun nur noch die Reiserechnungen der Jahre 1813—1833, deren Erledigung Kolowrat, so sehr sich auch Metternich darum bemühte, von Jahr zu Jahr hinausgeschoben hat. Auf sie gestützt, hat er diesen noch über den 13. März 1848 hinaus verfolgt. Denn im April 1848 ließ er die noch unerledigten Hof kammer-Vor träge dem Finanzminister vorlegen B6°) und lud damit dem gestürzten Staatskanzler jenen üblen Fiskalprozeß auf den Hals — „une infame inquisition“ nannte ihn die Fürstin Melanie —, der bis zur Sequestrierung seiner Güter getrieben wurde. Und obwohl die Untersuchungskommission die Forderungssumme auf 21.000 fl. herabsetzte und ein weiteres Vorgehen gegen Metternich als der Würde der Regierung schädlich ablehnte 5ßl), hielt doch der Finanzminister alle Ersatzposten von insgesamt mehr als 100.000 fl. aufrecht 562). Erst im November i8jo hat Kaiser Franz Joseph die leidige Angelegenheit aus der Welt geschafft. Es wäre der Würde Österreichs nicht angemessen — so hat er sich im Ministerrat vom 12. November 1850 geäußert —, von Metternich etwas beinahe Unmögliches zu verlangen. Ebenso „unbillig, gehässig und würdelos“ ist es auch seinem Ministerpräsidenten Felix Schwarzenberg erschienen B63). Dennoch ist Metternich durch diesen Fiskalprozeß — so ehrenvoll er auch für ihn endete — schwer geschädigt worden. Denn das Pensionsnormale, wie es im Zeitpunkte seines Rücktrittes noch in Kraft stand, sprach einem Staatsbeamten, der wie Metternich mehr als fünfzig Jahre lang gedient hatte, den vollen Aktivitätsgehalt — das waren in seinem Falle zum mindesten 48.000 fl. — zu. Schon waren Kräfte am Werke, die ihm dank seiner außerordentlichen Leistungen auch eine außerordentliche Behandlung als Pensionisten — nämlich den Fortbezug auch der Gehaltszulagen von insgesamt jo.000 fl. jährlich — zudachten B64). Noch bevor aber die erste Pensionsrate ausbezahlt war, setzte der Fiskalprozeß ein, der den Pensionsbezug stilllegte. Und während er sich fortschleppte, war ein Erlaß des Finanzministers ergangen, der die Pensionen mit 8000 fl. begrenzte. So erhielt nun auch 657) 34 XI 28, 35 I 7, X 15 Vorträge der Hofkammer Minister Kolowratsakten 2230/1834; vgl. zu dieser Angelegenheit H. v. S r b i k 1. c. 2, 332 ff. 658) 43 VIII 13 Vortrag Kübecks Minister Kolowratsakten 1617/1843. “*) 43 V 3 Vortrag Minister Kolowratsakten 921/1843. 060) 48 IV 30 Billett an Finanzminister Kabinettsarchiv, Separatbillettenprotokoll 635/1848. 561) 50 VII 29 Kommissionsprotokoll Hofkammerarchiv P 731/1850; 50 VIII 5 Bericht Ministerratszahl 3235/1850. 662) 50 X 2 Vortrag Ministerratszahl 4030/1850. 66S) 50 XI 12, 14 Ministerratsprotokoll und Vortrag Ministerratszahl 4581, 4588/1850. 6<w) 48 III 22 Vortrag der Hofkammer Minister Kolowratsakten 768/1848. 96