J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)

III. Die Organisation der Staatskanzlei - 3. Sonderreferate

auswärtigen Staatspolizei angehörten. Erstere lagen innerhalb des Rahmens der inländischen Abteilung, letztere waren der auswärtigen Abteilung — seit 1846 einem besonderen, fünften Referate — anvertraut. Auch die Hinterlegung der Polizeiakten ging getrennt vor sich. Während die ge­wöhnlichen Polizeiakten mit den übrigen administrativen Akten in der administrativen Registratur verwahrt wurden, fanden die höheren Polizei­akten in einer besonderen geheimen Polizeiregistratur ihren Platz, die bis 1836 — 1818 von Johann Dilg unterstützt — Lefevre und nach ihm Mähler leitete. Dieser Zweiteilung des Gegenstandes entsprach die Gliederung der Polizeireferenten. Baron Bretfeld hatte nur mit gewöhnlichen Polizei­angelegenheiten zu tun, während sich Graf Mercy, Baron Depont, Baron Menßhengen, Schmuttermayer und Hübner innerhalb des Rahmens der höheren Polizeigegenstände hielten. Zu diesen zählten auch die Polizei­angelegenheiten des deutschen Büros, im besonderen der Geschäftsverkehr mit der 1833 in Mainz errichteten Kundschafterstelle, der sogenannten Mainzer Zentralpolizei201). Baron Menßhengen führte Protokoll und Index des sogenannten Mainzer Zentralprotokolls, eines vier Jahre lang (1833—36) selbständig gehaltenen, dann aber in das geheime Polizeireferat übernommenen Staatskanzleireferates, das die Mainzer Kundschafter­berichte samt den dazugehörigen Weisungen, Vorträgen und Noten be­arbeitete, sowie einen Index und ein alphabetisches Register der deutschen Revolutionäre 202), während er sich mit Baron Depont, Schmuttermayer und Hübner in die Aktenarbeit teilte. 1834 wurde ein inländisches, die deutschen und italienischen Provinzen, später auch Ungarn, Siebenbürgen und Galizien betreffendes polizeiliches Zentralinformationsbüro (samt der ihm 1837 und 1846 angegliederten ungarisch-siebenbürgischen und galizi- schen Sektion) eingerichtet 203), das seine Nachrichten den Interzepten der Postlogen, den Berichten der ausländischen Missionen und Kundschafter, den Meldungen der inländischen Polizei- und Justizbehörden sowie den Zeitungen entnahm und zu lithographisch vervielfältigten, nur in wenigen Exemplaren ausgegebenen Auszügen verarbeitete. Es sollte damit „ein Archiv geschaffen werden, worin alles, was die öffentliche Ruhe stört oder stören könnte, in beständiger Evidenz gehalten wurde“ 204). Dieses Zentral­informationsprotokoll — mehr war es ja nicht, denn die Akten, aus denen es schöpfte, durchliefen es nur — hatte in der Staatskanzlei seinen Sitz und Baron Depont diese darin zu vertreten, während Baron Menßhengen den Index dazu führte20S). Später hat sich auch Baron Hügel mit höheren Polizeigegenständen beschäftigt. B. Zensur. Das Amt des Zensors kam der Staatskanzlei nur insoweit zu, als es sich um Werke größeren Gewichtes oder wesentlicheren Inhaltes, insbeson­dere aber um solche Publikationen — auch Zeitungsartikel — handelte, 201) F. R e i n ö h 1, Die österr. Informationsbüros (Archiv. Zeitschr. 38) 263. “”) 33 II 26 ff. Protokoll und Index Deutsche Akten 208 (alt). 20S) F. R e i n ö h 1 1. c. 269 ff. ***) 37 III 26 Vorträge 437. *°5) 34 IV 29 Note an Polizei Deutsche Akten 198 (alt); (1834) Index 1. c. 208 (alt). 40

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