J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)

III. Die Organisation der Staatskanzlei - 2. Die inländische Abteilung

wegen. Er war nicht Hudelist, wie Metternich alsbald bemerkte 137). So wurde ihm das neu errichtete Präsidialbüro Hilfe und Fessel zugleich. Den Staatskanzler hat Baron Stürmer gleidi Hudelist während dessen Ab­wesenheit vertreten138) und sich wie dieser bei der Vermählung der Erzherzogin Karoline und des Erzherzogs Franz Karl als Hausnotar be­tätigt. Audi alle Personalien und die Stellvertretung des Staatskanzlers in den Sitzungen des Staatsrates und der Staatskonferenz waren ihm anver­traut. Nach längerer Krankheit ist Baron Stürmer im Dezember 1829 im 78. Lebensjahre gestorben. Nach mehrjähriger Pause, während der der Kanzleidirektor Swieteczky die inländische Abteilung leitete, ist im August 1835 der Internuntius Baron Ottenfels zum Staats- und Konferenzrat ernannt worden. Er leitete zugleich die orientalischen und kommerziellen Angelegenheiten und machte nach zehnjähriger Amtsführung dem Hofrat Franz Freiherrn von Lebzeltern Platz. Dieser war 1815 von der aus­wärtigen in die inländische Abteilung übergetreten und hatte sich in dieser zu einem der eifrigsten und vielseitigsten Beamten entwickelt. In seiner Hand lagen die Liquidierung des großen Krieges, die Korrespondenz mit Rußland, Polen und Krakau in Kurrent- und Privatangelegenheiten, die Ausfertigung aller Instruktionen, Vollmachten und Ratifikationen, das Postwesen und die Flußschiffahrt, die Haus- und Familiensachen, alle Per­sonalangelegenheiten, die Mitwirkung bei den Kassa- und Rechnungs­geschäften, das Amt eines Greffiers des Maria Theresienordens, die Ver­wahrung der Akten des Wiener Kongresses und der Konzeptsdienst bei den Kommissionssitzungen und im Präsidialbüro der inländischen Ab­teilung. Auch in geistlichen und finanziellen Fragen und in den An­gelegenheiten von Zeremoniell und Etikette hat sich Baron Lebzeltern, wie die Akten zeigen 139), eifrig betätigt. In seinen Händen lag das Referat für Archivangelegenheiten, das er zumal in Benutzungsfragen viel liberaler handhabte als die durch Hormayrs Sturz schwer getroffene, überaus ängst­liche Archivdirektion. Das bekannte Familienstatut des Kaiserhauses von 1839 ist von Baron Lebzeltern entworfen und im Verein mit Metternich gegengezeichnet worden. Auch allein hat er zuweilen mit dessen Zustim­mung den Abteilungsauslauf unterfertigt. Im April 1822 ist der viel­beschäftigte Mann zum Hofrat ernannt und vierundzwanzig Jahre später zum Amte des Staats- und Konferenzrates berufen worden, das dem eines auch der auswärtigen Abteilung Vorgesetzten Unterstaats­sekretärs entsprach 14°). Eine Woche lang hat Baron Lebzeltern im März 1848 die Staatskanzlei selbständig geleitet, ehe er im Dezember desselben Jahres in den Ruhestand getreten ist. b) Die Staatskanzleiräte. Von den Hofräten der inländischen Abteilung ist Baron Lebzel­tern, der spätere Staats- und Konferenzrat, schon oben erwähnt worden. 137) K. Mendelssohn-Bartholdi 1. c. 1, 443. l3S) 19 II 25 Mett, an Stürmer Interiora 81. 13°) 16 VIII 27 Organisierung Interiora 2; 22 IV 16 Geschäftsverteilung Interiora 2; 46 IV 23 Geschäftsordnung Interiora 3. 14°) 22 IV 10 Dekret Personalia 11; 46 II 19 Vorträge 445; 46 IV 23 Geschäfts­ordnung Interiora 3. Bl

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