J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)

III. Die Organisation der Staatskanzlei - 2. Die inländische Abteilung

stehender Handelsverbindungen der auswärtigen Abteilung zugewiesen 12a). Die neue Geschäftsordnung vom April 1846 zerlegte die Agenden der in­ländischen, den Geschäften des kaiserlichen Hauses und den materiellen Interessen des Staates gewidmeten Abteilung in fünf Departements. Das Departement A bearbeitete die Personalien aller Beamten und Diplomaten sowie der in Wien beglaubigten Gesandten, ferner alle Angelegenheiten von Adel und Orden, Pässen und Legalisierungen, Presse und Militär, der Orientalischen Akademie und des Kassen- und Rechnungswesens, das Departement B/i die Angelegenheiten des Deutschen Ordens, des Archivs und der Bibliothek sowie der Untertanen in den deutschen Bundesstaaten, in der Schweiz, in Dänemark und Holland, und das Departement B/2 die allerhöchsten Haus- und Familiensachen, das Hofzeremoniell und die Noti­fikationen. Dem Departement C waren Gesetzentwürfe und Normalien, Rechtspflege und Jurisdiktion, Grenzverhandlungen, Epave und Stif­tungen, Freizügigkeit, Aus- und Einwanderung, Heimatsrecht, Staats­bürgerschaft, Kartelle, Liquidierungen und Taxen sowie die Parteisachen in Frankreich, England, Belgien, Italien, Spanien und Portugal, dem Departement D Handel, Zoll und Maut, Dampfschiffahrt und Eisenbahnen, Ackerbau und Industrie, Post, Banken, Patente und Sklavenhandel, das Konsulatswesen sowie die Untertanssachen in Rußland, Schweden, in Ubersee und im Orient, dem Departement E die kirchlichen Angelegen­heiten und die des Malteser Ordens zugewiesen 128). B. Die Beamten. a) Die Staats- und Konferenzräte. An erster Stelle unter den Staats- und Konferenzräten, die die Ver­bindung mit dem Staatsrat herstellten und den Sektionssitzungen desselben beigezogen werden konnten, ist Josef H u d e 1 i s t zu nennen, ein Kärntner bürgerlicher Abkunft, der es in achtundzwanzig Jahren vom Legations­kommis zum Staats- und Konferenzrat, der letzten Stufe unter dem Staatskanzler, gebracht hat127). Erst Erzieher und Privatsekretär am Hofe zweier Kardinäle ist Hudelist 1785 Legationskommis und 1803 Hofrat der Staatskanzlei geworden. Schon unter Stadion gehörte er zu den Stützen derselben und ist dies bis zu seinem Tode geblieben. Niemals mehr glaubte Metternich seinen Platz wieder ausfüllen zu können 128). Das Übermaß an Geschäftigkeit, mit der er ängstlich und mißtrauisch alle Arbeit an sich riß, hat Hudelist den Neid und die Mißgunst seiner Kollegen eingetragen, wovon das gehässige Zerrbild, das Hormayr seinen Lebensbildern aus den Befreiungskriegen eingefügt hat129), Zeugnis ablegt. Unwissend, ideenlos und bösartig, langsam von Auffassung und widerwärtig — ein wahrer Thersites — von Erscheinung soll er in beständigem Streite mit seiner Umgebung gelegen haben. Ganz ähnlich hat sich Hormayr in Übereinstim­mung mit Baldacci auch in seinen Briefen an Erzherzog Johann über 126) 41 VI 13 Neuregelung der Handelsangelegenheiten Interiora 3. 12fi) 46 IV 23 Geschäftsordnung Interiora 3. 127) 18 X nach 21 Memoire über das Leben Hudelists Personalia 8. 12S) Aus Mett.s nachgel. Papieren 3, 126. lso) ii IV 12 Vorträge 281; J. H o r m a y r 1. c. 1, 284 ff. 29

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