Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
und neuen Repertorien, die alten und neuen Archivvermerke unter genauer Bestimmung der Hände der Bearbeiter, im Bedarfsfälle schließlich auch Untersuchungen an den Beständen selbst herangezogen werden. (Archiv. Zeitschrift, III. Folge, II. Band, S. 189.) 3. Die Veröffentlichung zwangloser Monographien über die einzelnen in der Anstalt verwahrten Archivkörper. Von der kritischen Behandlung des Aufbaues der Archivanstalt als Ganzes aus ihrem Geschäftsgang sollte also zu einer kritischen Behandlung des Aufbaues der einzelnen in der Anstalt verwahrten Archivkörper aus dem lebendigen Geschäftsgang der Behörden, physischen und juristischen Personen geschritten werden, bei denen diese Archivkörper erwachsen waren (Archiv. Zeitschrift, III. Folge, II. Band, S. 191). Auch auf diese Archivkörper sollten dieselben Untersuchungsgrundsätze angewandt werden, wie sonst auf Einzelquellen. Neben der äußeren sollte vor allem die innere Geschichte der betreffenden Behörde berücksichtigt werden. Es sollte dargestellt werden, wie die Behörde wirklich funktioniert hat. Das Hauptgewicht war daher auf die Klarlegung der Referatseinteilungen und auf die Stellung und die Rolle der einzelnen Referenten zu legen. Außer den vorhandenen Kanzleiordnungen und sonstigen normativen Verfügungen waren daher die äußeren und inneren Merkmale der Schriftstücke, vor allem aber die vorkommenden Handschriften der Referenten und Kanzleibeamten zu untersuchen, der Lebensgang und die amtliche und sonstige Stellung wenigstens der wichtigeren Beamten klarzustellen. Dieser Arbeitsplan war vom k. u. k. österreichisch-ungarischen Ministerium des Äußern mit Erlaß vom 2. April 1913, ZI. 19.360/2, und später auch vom österreichischen Bundeskanzleramt genehmigt worden. Die als erste Stufe gedachte Gesamtübersicht lag schon im Jahre 1916 fertig vor. Der als zweite Stufe vorgesehene Archivführer geht unter eifriger Mitarbeit aller Beamten des Archivs seiner Vollendung entgegen. Die Manuskripte liegen nunmehr für die Geschichte der Anstalt und fast für alle Abteilungen fertig vor. Die Fertigstellung der noch ausstehenden Manuskripte und die Generalredaktion des sehr umfangreichen Werkes wird jedoch noch eine gewisse Zeit beanspruchen. Von den als dritte Stufe gedachten zwanglosen Monographien hat Lothar Gross, der Verfasser des bereits fertiggestellten Teilmanuskriptes des Archivführers über die Abteilung „Deutsche Reichsarchive“, nunmehr die Geschichte einer der wichtigsten, im Archiv vertretenen Behörden, der deutschen Reichskanzlei von 1559 bis 1806, vollendet. Er hat damit unter fruchtbarer Weiterentwicklung der im Arbeitsplan von 1913 niedergelegten Grundsätze ein Werk geschaffen, das nicht nur der archivalischen Verwertung der aus dem Geschäftsgang der Reichskanzlei erwachsenen Bestände dienen wird, sondern weit darüber hinaus selbständige Bedeutung für die politische Geschichte, die Verfassungs-, Rechts-, Verwaltungs-, Wirtschafts- und Kulturgeschidite des Deutschen Reiches und aller Länder, die mit diesem in Beziehung getreten sind, gewinnen wird. In methodischer Hinsicht stellt es ein Beispiel für die Entwicklungsmöglichkeiten des jüngsten Zweiges der historischen Hilfswissenschaften, der Aktenkunde, dar. Gerade diese selbständige Bedeutung des Werkes rechtfertigt die sofortige Veröffentlidiung. Die Tatsache, daß es sich hier um die VerwirkIV