Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 1. Die Reichsvizekanzler

Sachen im engeren Sinne ferne lagen, wird nicht zu bezweifeln sein, da auch Fürst Salm zu Schönborn über die mangelnde Informiertheit des Vize­kanzlers auf diesem Gebiete klagte; daß er Bestechungen — wie so viele andere — sehr zugänglich war, ist ebenfalls sicher und war schon bekannt. Das nicht immer leicht zu durchschauende Getriebe der Parteiungen und Intrigen am damaligen Wiener Hofe läßt aber immerhin auch diesen Berichten gegenüber eine gewisse Vorsicht rätlich erscheinen. Der Konflikt, den Kaunitz 1701 mit dem Kurfürsten Lothar Franz hatte, weil er diesem über die Verhandlungen in der preußischen Königsfrage nicht unterrichtet hatte 336), zeigt deutlich, warum man am Mainzer Hofe mit Kaunitz nicht zufrieden sein konnte. Schönborn konnte dem Vizekanzler von Anfang an von seinem Standpunkt aus nur kritisch und voreingenommen gegen­übertreten. Über den Umfang der Tätigkeit des Grafen Kaunitz an den Elaboraten der Kanzlei kann man sich nicht leicht ein sicheres Urteil bilden. Während aus der Zeit seiner verschiedenen diplomatischen Missionen sehr viele eigenhändig geschriebene Berichte und Briefe vorliegen, sind während seiner Vizekanzlerschaft eigenhändige Konzepte nicht anzutreffen. Hin­gegen zeugt das häufig auf politischen Konzepten auftretende „expediatur“ von seiner Hand — bald mit, bald ohne Hinzufügung seines Namens — für eine lebhafte Revisionstätigkeit 337). Korrekturen seiner Hand konnte ich in Konzepten auch nicht finden. Kaunitz, dessen Gesundheit während seiner ganzen Amtsführung sehr viel zu wünschen übrig ließ, starb schon am ii. Januar 1705 338). Nachfolger des Grafen Kaunitz wurde nach einem fast dreiviertel Jahre währenden Interim der Neffe des Erzkanzlers Karl Friedrich Graf von Schönborn. Seine Persönlichkeit und seine politische Stellung wie auch seine Tätigkeit als Reichsvizekanzler haben kürzlich durch Hugo Hantsch in dessen Buche „Reichsvizekanzler Friedrich Karl Graf von Schönborn 1674—1746“ eine ausgezeichnete Würdigung erfahren 339). Dieses Werk, auf das hiemit ganz besonders verwiesen sei, ermöglicht es, sich im folgenden auf die Anführung der wichtigsten Daten und auf die Tätigkeit Schönborns im Kanzleibetrieb selbst zu beschränken. Wir haben bereits gehört 34°), daß er erst nach hartnäckigem Kampf gegen mächtige Mitbewerber und feindliche Strömungen am Wiener Hofe am 15. Juni 1705 von Kaiser Josef I. als Vizekanzler angenommen wurde. Der tatsächliche Dienstantritt Schönborns verzögerte sich indessen, sehr zum Nachteil seiner ganzen Position, bis zum 11. September dieses Jahres, an dem er offiziell installiert wurde. Bis dahin führte der älteste Reichshofrat Max Adam Graf W a 1 d s t e i n, den Leopold I. unmittelbar nach dem Ableben des Grafen Kaunitz am 12. Januar 1705 mit der Verwaltung des Vize­336) Darauf hat Hantsch a. a. O. 76 hingewiesen. 337) Z. B. Instruct. 4: 1700 März 20 f. Heinr. Grf. Goldstein, Weisgen. n. Berlin 2': 1701 März 7 u. a. 33S) R. K. Verf. A. 2. 339) Von der älteren Literatur über Schönborn zitiere ich Jos. Friedr. A b e r t, Die Jugendzeit der Würzburger Bischöfe Johann Philipp Franz und Friedrich Karl von Schön­born, Würzburg 1914 u. Abert i. Korresp. Blatt d. Gesamtvereins der deutschen Geschichts- u. Altertumsvereine 1912, Sp. 428 ff. 3,n) Vgl. oben S. 63 f. 348

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