Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 11. Einkünfte und Privilegien

Kanzlisten müssen tatsächlich oft in bitterer Not gewesen sein. So klagt einmal der Kanzleischreiber Hans Gerastorffer, daß er schon seit „vier Tagen keinen Bissen Brot in Mund genommen“ 129). Die Gehalte selbst hatten sich im ersten und zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts kaum verändert. Die Vizekanzler bezogen 1500 fl. und 400 fl. Zubußgeld, die Sekretäre 66o fl. und 200 oder 300 fl. Zubuße, die jüngeren Sekretäre, aus denen die späteren Reichshofratssekretäre hervorgingen, 480 fl. Das gleiche galt für die Konzipisten. Die Taxatoren hatten 480 fl. und 200 fl. Zubuß­geld, die Registratoren 360 fl. und 100 fl. Die Bezüge der Schreiber waren je nach dem Dienstalter 240, 180 und 120 fl., der 1617 neugeschaffene Posten des Protonotars war mit 300 fl. dotiert. Für die Dauer des Reichs­tages von 1613 erhöhte der Erzkanzler die Besoldung der Beamten nach Maßgabe der dem Taxamt zukommenden Mittel um drei Viertel, die Beamten hatten allerdings eine Verdoppelung erbeten 13°). In den Zwan­zigerjahren verursachte die Geldentwertung große Schwierigkeiten. Ein kaiserliches Dekret vom 18. Januar 1622 erhöhte die Beamtenbesoldungen vorübergehend um die Hälfte 131) und zwei Jahre später erhielten sie wegen der argen Teuerung für 14 Monate „per aiuto di costa“ doppelte Besol­dung 132 133). Der Dreißigjährige Krieg, der naturgemäß einen sehr starken Rückgang in der Zahl der taxpflichtigen Ex­peditionen brachte, zog auch die Beamten der Reichs­kanzlei aufs schwerste in Mitleidenschaft. Wenn auch die Eingänge an Bibale und Schreibgeld anfänglich noch recht ansehnliche Summen ergaben, die durchwegs höher lagen als zu Beginn des Jahr­hunderts — so kamen 1624 auf den Kopf 223 fl., 1630 sogar 315 fl. —, so gingen sie doch bald stark herunter (1641 215 fl., 1642 120 fl., 1643 iiofl., 1644 61 fl., 1646 127 fl., 1649 65 fl.) und das Taxamt geriet mit der fort­schreitenden Dauer des Krieges in immer größere Schwierigkeiten. Die Rückstände stiegen immer höher an. Vier, fünf und mehr Jahre blieb man den Beamten die Gehälter schuldig, ihre Forderungen betrugen das Vier- und Fünffache eines Jahresgehaltes13S). Witwen und Kinder ver­storbener Beamten mußten oft viele Jahre warten, bis sie die Besoldungs­rückstände des verstorbenen Gatten und Vaters erhielten. So erhielten die Erben Arnoldins dessen rückständige Besoldung aus dem Jahre 1644 erst 1651 ausbezahlt. Nach dem Westfälischen Frieden besserten sich die Ver­hältnisse nur sehr langsam, so daß die Rückstände zunächst noch an­wuchsen. Hatten sie 1649 den Betrag von 15.59211. erreicht134), so stiegen sie bis 1654 auf mehr als 30.000 fl. und noch 1675 betrugen die Gehalts­129) In einem undatierten erbitterten Schreiben an den Taxator Mecbtl, R. Taxamt 33. 13°) R. K. Verf. A. 17: 1613 Sept. 23. 131) R. K. Verf. A. 27. 132) R.K. Verf. A. 17: 1624 Aug. 28. 133) Nachstehende Übersicht der Rüdestände aus dem Jahre 1654, in der in Klam­mern zum Vergleich der Jahresgehalt jedes Beamten beigesetzt ist, möge das Gesagte er­weisen: geh. Sekretär Wilh. Schröder 5866 fl. (1460 fl.), Reichshofratssekr. R. Schröder 2790 fl. (600 fl.), Registrator Dieterlin 3232 fl. (650 fl.), Registrator Pipius 3182 fl. (600 fl.), Protonotar Schweitzer 3740 fl., Kanzlist Grimmer 957 fl. (300 fl.), Georg Wilh. Ostermay 1393 fl. (300 fl.), Knoll 1032 fl. (240 fl.), Grätl 628 fl. (240 fl.), lat. geh. Sekr. Walderode 7996 fl. (860 fl.). 134) R. K. Verf. A. 12. 126

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