Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 6. Die Kanzleischreiber
„geheimsten Aufsätze“ von ihrer Hand befänden 66). Vielfach sind diese Privatschreiber später zu offiziellen Beamten der Kanzlei aufgestiegen, zumal ihnen ihre Dienstgeber ihre Protektion gerne angedeihen ließen. Oft waren unter ihnen tüchtige Arbeitskräfte und mancher Sekretär begann seine Karriere als Privatschreiber. In einzelnen Fällen wurden sogar Privatsekretariate, merkwürdigerweise auch solche bei kanzleifremden Personen, mit offiziellen Kanzleistellungen kumuliert67). Von besonderem Interesse ist, daß die geheimen Sekretäre Walderode und Beuer zur Zeit der Ausschaltung der Reichskanzlei von den wichtigsten Geschäften besondere g e- heime Schreiber hielten, die in den Wohnungen dieser Sekretäre die geheimen Sachen schrieben und direkt vom Kaiser besoldet wurden 68). Die Privatschreiber wurden aber nicht nur für die Herstellung von Reinschriften und Kopien verwendet, sondern sie haben gegebenenfalls auch konzipiert. Als die Verwendung dieser Schreiber immer mehr überhandnahm, verbot der Erzkanzler 1772 den Reichshofratssekretären, sich ihrer nicht in kaiserlichen und erzkanzlerischen Pflichten stehenden Hausskribenten zur Schreibung der Original-Reichshofratsprotokolle, zur Konzipierung der Expeditionen und Verwahrung der Akten zu bedienen und befahl, für diese Arbeiten, die in erster Linie die Sekretäre selbst besorgen sollten, nur beeidete Kanzleipersonen heranzuziehen6B). Gleichzeitig mußten die Privatschreiber der Reichshofräte auf Befehl des Kaisers eine Verschwiegenheitsangelobung leisten 70). Die Existenz dieser Privatschreiber ist auch deshalb bemerkenswert, weil der Umstand, daß man ihre Schrift oft nicht kennt, die Erkenntnis der Entstehungsgeschichte eines Schriftstückes bisweilen unmöglich macht. Nicht unerwähnt soll in diesem Zusammenhang bleiben, daß sich auch die Kanzleischreiber Diener oder „Buben“ hielten, die sie zu ihrer Entlastung, besonders beim Registrieren, sehr zum Schaden der Sache heranzogen 71). Daß diese Zustände zu allerhand Mißbräuchen führten, daß durch sie vor allem anderen sehr leicht wichtige Geheimakten verraten werden konnten, ist klar. Eine ähnliche Stellung wie die Privatsekretäre nahmen die Kommis oder Staatskommis ein, die wir seit 1759 treffen 72). Sie standen in keiner Verbindung mit der Reichskanzlei, da sie nicht beeidigt waren. Sie waren lediglich zur Bedienung des Reichsvizekanzlers bestimmt. 17 59 gab es zwei Kommis, welche die umfangreiche Korrespondenz, die aus den Ministerialgeschäften des Reichsvizekanzlers entsprang, zu besorgen hatten. Der Reichsvizekanzler stellt sie direkt den Privatsekretären gleich. Für ihre Besoldung kam unter Reichsvizekanzler Colloredo der Kaiser auf. Erwähnt sei hier noch, daß seit der Mitte des 18. Jahrhunderts Praktik a n t e n in der Reichskanzlei zu finden sind. Es waren dies jedoch keine 6fl) R. K. Verf. A. 55. 67) Vgl. den Fall Heffener v. J. 1723 i. R. K. Verf. A. 7 sowie den Fall Consbruch unten S. 394. **) Mzer. R. K. 25 a: Ber. Könlgseggs v. 7. Aug. 1678; R. K. Verf. A. 28: Am i. Juli 1678 wurden Beuer 300 fl. zur Besoldung eines geheimen Schreibers vom Kaiser ausgeworfen. 69) R. K. Verf. A. 40: 1772 Mai 3. 70) R. H. R. Verf. A. 10, Nr. j8. 7‘) Vgl. S. 227. 72) Vgl. Mzer. R. K. 72: 1759 Apr. 27 R. V. Kzler. an Erzk. über die Commis, ferner R. K. Verf. A. 45 a: Vortrag d. R. V. Kzlers. v. 27. Jan. 1759. 8 113