Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 2. Die Sekretäre und Konzipisten

aus diesem Gerichtshof auslaufenden Schriftstücke betraut wurde. Die Unterschrift der Expeditionen, somit die Verantwortung, aber auch die Taxgelder für sie blieben aber noch dem eigentlichen Sekretär. So kam es zunächst in der deutschen Expedition zur Ausbildung eines eigenen Reichshofratssekretariats; 1617 erscheint dieser Titel zum ersten Male. In der lateinischen Expedition vollzog sich die gleiche Entwick­lung etwas später 9). Die Tätigkeit der Sekretäre im geheimen Rat war für die weitere Entwicklung des Amtes maßgebend, sie waren, wie der Referendar Albini sich ausdrückte10 *), im geheimen Rat gleichsam Con- sulenten absque voto, die aber auch, wenn sie lange im geheimen Rat tätig gewesen waren, das Stimmrecht, das Votum, erhielten J1). Schon um die Wende des 16. Jahrhunderts sind aber auch einzelne Sekretäre zu wirk­lichen geheimen Räten emporgestiegen und haben wie Andreas Hannewald und Barvitius großen Einfluß auf die Staatsgeschäfte erlangt. Sehr oft wurden die geheimen Sekretäre auch wirkliche Reichshofräte. Diese letztere Tatsache hat auch viel zur Entstehung eines eigenen Reichshofrats- sekretariats beigetragen, da die Protokollführung und die Erfüllung der sonstigen Sekretärspflichten mit der Stellung eines Reichshofrates sich als unvereinbar erwiesen. Mit vollem Recht wurde die Stelle des geheimen Sekretärs schon seit Beginn des 17. Jahrhunderts vom Kaiser wie vom Erz- und Vizekanzler als hochwichtig betrachtet. So hat der Reichsvizekanzler Kurz 1640 wegen der Häufung der wichtigen Geschäfte den Wunsch nach einem Sekretär ausgesprochen, „der in partem onerum trete und die arbeit leichter machte“12 13) und einige Jahrzehnte später sagte sein Nachfolger Königsegg sogar, daß die Regierung des Kaisers „grosser thail an denen secretariis gelegen ist“ 1S). Für die hohe Wertung der Sekretärsstelle ist auch die merkwürdige Stellung bezeichnend, die einzelne Sekretäre bei Leopold I. zu einer Zeit einnahmen, in der die Reichskanzlei und ihr Chef zur Einflußlosigkeit verdammt waren. Königsegg berichtet selbst, daß der geheime Sekretär Walderode und dessen Gehilfe Beuer an den Sitzungen der geheimen Konferenz, von denen er ausgeschlossen war, teilnahmen 14). Wir sehen die Sekretäre hier nicht als Beamte der Reichskanzlei, vielmehr als Vertrauensmänner des Kaisers ihre Aufgaben erfüllen. Daß diese Zwitterstellung zu Konflikten Anlaß geben mußte, liegt auf der Hand. Seit dem Jahre 1710 führten die geheimen Sekretäre offiziell den Titel von geheimen Referendarie n. Maßgebend für diese Titeländerung war die gleiche Einführung in der österreichischen und böhmischen Hof­kanzlei 1B). Consbruch wurde als erster als Referendar bezeichnet. Im Kanzleivertrag des Erzkanzlers mit Karl VII. werden die Sekretäre als geheime Reidhsreferendarien bezeichnet, die in allen Staatskonferenzen das 9) In der deutschen Expedition ist Hans Hueber der erste Reichshofratssekretär, in der lateinischen Johann Scheffer seit 1651, vgl. unten S. 386 f. u. 446. 10) In seinen 1791 verfaßten sehr aufschlußreichen „Nachrichten von der Reichs- referendarienstelle" (Mzer. R. K. 97). u) Sie haben auch wie Walderode (ca. 1657) selbst um Verleihung eines Votums im geheimen Rat angesucht, vgl. R. K. Verf. A. 6, Konv. h. 12) Mzér. R. K. 10 b: 1640 Juli 31. 13) Mzer. R. K. 25 b: 1675 Aug. 18 Königsegg an Erzkzler. “) Vgl. oben S. 55. 15) Vgl. Erlaß d. Erzkzl. v. 10. Jan. 1710 i. Mzer. R. K. 36. 101

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