Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
I. Die allgemeine Entwicklung der Reichskanzlei von 1559-1806 - 5. Die Reformen Josefs II. Der Ausgang der Reichskanzlei
mächtig beschleunigt hatte 385). Am 6. August 1806 legte Franz II. die Krone Karls des Großen nieder. In seiner Abdikationserklärung entband er neben den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reiches auch die Mitglieder der höchsten Reichsgerichte und die übrige Reichsdienerschaft, somit auch die Beamten der Reichskanzlei, von ihren Pflichten gegen das Oberhaupt des Reiches 366). In einem am gleichen Tage erlassenen Patent, das sich mit der materiellen Versorgung der Beamtenschaft der Reichsbehörden befaßte, verfügte der Kaiser in Ansehung der Reichskanzlei, daß „der vorhandene und für ihre Unterhaltung bestimmte eigene Fonds zur gleichen gerechten Versorgung jener Individuen, welche bis jetzt daher ihre Besoldung genossen haben, verwendet werden und bis zu einer eigenen Maßnehmung denselben zur Beruhigung dienen“ soll 367). Mit dem letzten Akte, den Franz II. als deutscher Kaiser vollzog, hatte auch die Reichskanzlei zu bestehen aufgehört. 365) Vgl. darüber jetzt Heinr. v. S r b i k, Das österr. Kaisertum u. d. Ende d. Heiligen Römischen Reiches i. Arch. f. Politik u. Gesch. 1927, 133 ff- u. 301 ff-, bes. 311 f. 366) Letzter Druck in Zeumers Quellensammlung 2. Aufl., 538 f. 367) Gesetze u. Verordnungen Franz I., Bd. 27, 8. 95