Historische Blätter 7. (1937)

Taras v. Borodajkewycz: Kaiser und Reichserzkanzler bei Beginn des spanischen Erbfolgekriegs

beweist klar, wie unsinnig alles Gerede von den Absichten Frankreichs auf die ganze spanische Monarchie ist! Innerhalb des Reiches sei die spanische Frage übrigens nur eine partikuläre Angelegenheit des Hauses Österreich. Man solle den Kaiser sein Interesse als Haupt des Erzhauses allein verfechten lassen. Aber gerade dieses letzte Argument benützte Lothar Franz seiner­seits immer wieder, um d’Iberville vorzuhalten, wie unangebracht es wäre, von ihm und seinen Mitfürsten eine Stellungnahme zu verlangen in einer Sache, die außerhalb der Interessen des Reiches liege. Es sei ja noch nicht einmal eine Einigung unter den Hauptpartnern erzielt: Noch steht eine Erklärung des Wiener Hofes aus! Umso weniger könne man von ihnen als ganz Unbeteiligten eine Entscheidung verlangen. So lauteten die stereotypen Antworten, die dem Franzosen von den vier rheinischen Kur­fürsten übereinstimmend gegeben wurden. Dieselben Worte hörte er in Würzburg, empfing er in Kassel und Darmstadt als Bescheid. In Wien sah man diese Politik des Hinausziehens der Entscheidung nicht ungern. Sie entsprach der eigenen Haltung. Eben hatte sich auch Brandenburg mit einer ähnlich ausweichenden Erklärung aus der Affäre gezogen. Man ließ den rheinischen Fürsten melden, daß eine derartige Entschuldigung vollauf genügend sei und in Paris kaum verübelt werden könnte84. Am Rhein hatte man keine Freude über die Haltung des Kaisers. Man klagte, daß der kaiserliche Hof sich in einer so gefährlichen Situa­tion gleich wie bei allen anderen Anlässen so „schläfrig“ benehme und auch dieses Mal dem alten österreichischen Grundsatz „Cunctando restituit rem“ huldige34 * 36. Da erfolgte Anfang August endlich die Entscheidung des Kaisers. Sie brachte, wie kaum anders zu erwarten war, die Ablehnung des Tei­lungsvertrages. Der Kaiser verwarf eine Diskussion über die spanische Frage, solange der König noch lebe und noch immer einen Nachkommen erhalten könne. Andernfalls betrachtete der Kaiser sich selbst als nächsten Anverwandten und Erben. Nach dem Tode des Königs werde er die nötige Resolution fassen. Würde sein Recht bestritten, dann wäre er gezwungen, „sich in postur“ zu stellen86. Eine Klarheit über die Wiener Pläne war damit eingetreten, aber sie erleichterte die Lage des Mainzer Kurfürsten keineswegs. Im Gegen­34 Bericht Gudenus 21. VIII. 1700, M. E. A. Korr. 99. si So die Worte des Würzburger Fürstbischofs Johann Philipp von Greiffenclau: Beilage zu Bericht Joh. Phil. v. Schönborns, a. a. 0. 86 Bericht Gudenus 21. VIII. 1700, M. E. A. Korr. 99. 9 127

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