Historische Blätter 6. (1934)

Walther Latzke: Besitzgeschichte der Deutschordenskommende Wien im 14. Jahrhundert

1339 von Elsbeth von Kranichberg, Nonne zu Kirchberg 137. — Der Oültbesitz zu Aspern a. d. Donau wurde 1340 durch einen Ankauf von Dietrich von Enzersdorf erweitert138. Im Ganzen bemerken wir zwischen der Abfassung des ersten und des dritten Urbars unter den Komturen Wernhard von Mürringe, Friedrich dem Steinbacher, Herbort von Winkel und Ulrich von Zierberg eine ansehnliche Vermehrung der Gülten durch Käufe im Gesamtwert von 56 lb 4 s 5-$. Überblicken wir die ganze Ent­wicklung des Gültbesitzes auf dem flachen Lande, so können wir sagen: infolge des Verlustes der Stiftungsurkunden läßt sich diese Entwicklung erst dann deutlich erfassen, als der Orden seinen Besitz durch Ankäufe zu mehren beginnt. Je weiter wir ins 14. Jahrhundert Vordringen, um so mehr wird die Vermehrung durch Kauf Regel und um so klarer wird das Bild. III. Entwicklung des Besitzstandes von 1341 bis zum Ende des 14. J a h r h u n d e r t s. Gibt uns das Urbar von 1341 einen nahezu vollständigen Über­blick über den Gültbesitz des Ordens, so können wir die nachfolgenden Veränderungen dieses Gültbesitzes bis zur Wende des 14. und 15. Jahr­hunderts leider nur recht lückenhaft verfolgen. Zunächst waren ja beide Exemplare des Urbars bestimmt, alle Ver­änderungen sowohl hinsichtlich des Gültbesitzes wie hinsichtlich der Gewernehmer aufzunehmen. In U III finden wir dies auch für den Bereich der Stadt und ihrer Umgebung bis an das Ende der Vierziger­jahre durchgeführt. Aber diese Veränderungen beschränken sich auf die Namen der Gewernehmer. Anders in U IV. Dieses Exemplar scheint dazu bestimmt gewesen zu sein, die Veränderungen bis in die Achtziger­jahre des 14. Jahrhunderts fortzuführen. Freilich wurde diese Aufgabe der Handschrift zum Verhängnis. Immer wieder wurde radiert, immer wieder überschrieben, solange das Pergament eben hielt. Und schließ­lich war ein Wirrwarr von Eintragungen, Rasuren und Löchern ent­standen. So ist es wohl zu erklären, daß der größte Teil dieses Exemplars des Urbars, soweit es über den städtischen und vorstädtischen Gült­besitz handelte, verlorengegangen ist. Nur die wenigen für diesen Bereich erhaltenen Blätter von U IV zeigen uns die allmählichen Veränderungen im Besitzstand. Sonst sind wir für den Bereich der Stadt und der Vor­städte fast völlig auf die erhaltenen Urkunden angewiesen und diese 137 Q I 9/17261, 17318; Q I 4/3499, 3501; Q I 9/17265, 17267, 17268, 17269, 17271, 17272, 17274, 17282, 17316. 138 Q I 9/17322. 71

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