Historische Blätter 6. (1934)

Friedrich Walter: Maria Theresia und die österreichische Zentralverwaltung

Dagegen beruhten die Grundsätze, die Fürst Kaunitz dem Grafen Haug- witz entgegenstellt und die auf die Auflösung des Directoriums und die Verselbständigung seiner verschiedenen Agendenkreise hinausliefen, auf unerprobten Theorien, die bei Übersetzung in die Praxis versagten. Die Tatsachen haben dem Grafen Haugwitz recht gegeben und die letzte große Reform von 1765 zeigt, wie bereits erwähnt, wieder ein teilweises Zurückgreifen auf die Ideen von 1749. Stehen sich Haugwitz und Kaunitz in dem Streit um die Form, in welche die Zentralverwaltung gebracht werden soll, als Gegner gegen­über, so finden sie sich sofort wieder zusammen, wenn es gilt, die landes­fürstliche Gewalt in Bezirke vorzutragen, die bisher ständisch waren. Die Macht der Stände war ja allerdings in keiner Weise mehr von irgendeiner Gefährlichkeit und es waren im Grunde nur die letzten Kon­sequenzen zu ziehen aus der Entwicklung der voraufgegangenen 250 Jahre. Freilich, Vorsicht schien doch am Platze; denn immer wie­der versuchen die Stände, die im Werden begriffenen Organisationen in ihrem Sinne zurechtzubiegen, und wenn das nicht gelingt, durch Pro­testationen, die oft schon mehr Lamentationen sind, wenigstens einen Zipfel ihres verlorenen Einflusses zu retten. Aber alle derartigen Bemühungen der Stände waren vergeblich, da in diesem Punkte Maria Theresia eines Sinnes mit ihren Ministern war. Und mag auch heute von einer national eingestellten, nichtdeutschen Ge­schichtsschreibung manchmal bedauert werden, daß mit dieser Zurück- drängung der Stände der österreichischen Gesamtstaatsidee neue Antriebe erwuchsen, so ist es doch eine längst nicht mehr bestrittene Wahrheit, daß eine Föderalisierung damals Hand in Hand mit der Wiederher­stellung der Ständemacht gegangen und damit zu einem schweren Hemmnis für jeden kulturellen Fortschritt geworden wäre. Von weit geringerer Entschiedenheit ist die Stellungnahme der Kaiserin in jenen Belangen, die zwischen Haugwitz und Kaunitz strittig waren. Nun hat ja der Staatskanzler 1761 einen vollen Sieg über seinen Gegner errungen und, wenn auch Haugwitz 1765 bereits wieder stark hervortritt, zu einer Erneuerung der Einrichtungen von 1749 ist es nicht mehr gekommen. Aber die Kaiserin war 1761 und 1765, trotzdem sie äußerlich auf die Seite des Fürsten Kaunitz trat, nur mit halbem Herzen bei der Sache. Blickt man zurück auf den leidenschaftlichen Elan und auf die kraft­volle Energie, die sie der großen Reform von 1749 widmete und die nur möglich waren, weil die Kaiserin von der Richtigkeit des einmal ein­geschlagenen Weges zutiefst überzeugt war, so fällt die Unentschlossen­heit und innere Unsicherheit, mit der sie 1761 und 1765 am Werke ist, 2* 19

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