Historische Blätter 6. (1934)

Friedrich Walter: Maria Theresia und die österreichische Zentralverwaltung

eine vergleichsweise bescheidene gewesen, sein Leben und sein Dasein war doch stets für die Kaiserin ein unerschöpflicher Brunnen geblieben, der ihrer innigen Liebe die Kraft gab und die Stärke, die ihr hohes Amt von ihr verlangte. Maria Theresia kam, im Innersten zerbrochen, aus Tirol zurück, sie stand, noch nicht Fünfzig, an der Schwelle des Greisen- alters. Auch sonst lichteten sich die Reihen um die Kaiserin: wenige Wochen nach dem Kaiser starb, scheinbar ebenso überraschend wie dieser, Graf Haugwitz. Und kaum vier Monate später erlag Feldmarschall Graf Daun einer nur kurz währenden Krankheit. Beide schmerzlich betrauert und bitter entbehrt von ihrer Herrscherin. Dafür ergoß sich wie ein Sturzbach nach dem Tode Kaiser Fran­zens eine neue Kraft in das politische Leben der Monarchie: Joseph II. Sein jugendlicher Elan, seine Arbeitsgier und seine reiche Begabung be­rechtigten zu hochgespannten Erwartungen. Er sucht seine Domäne zu­nächst abseits von den auswärtigen Geschäften. Von hohem Interesse ist ihm die gesamte Verwaltung; denn sie soll ihm ja das Werkzeug sein, dessen er zur Ausführung seiner vielgestaltigen Pläne bedarf. Und so wird es für die ganze Zukunft von höchster Wichtigkeit sein, wie Joseph die bestehenden Einrichtungen beurteilt. Die große Denkschrift, die er Ende 1765 seiner kaiserlichen Mutter überreicht, offenbart, wie wenig er davon hielt. Mag nun auch vieles übertrieben, mag das harte, vor­schnelle Urteil in mangelnder Erfahrung begründet sein, es blieb doch von ausschlaggebender Bedeutung für die weitere Entwicklung, daß eine Persönlichkeit wie Joseph II. eine so geringe Meinung von Güte und Brauchbarkeit der eben erst neuorganisierten politischen und Finanzver­waltung hegte, besonders wenn, wie hier, die Kritik in positiven Vor­schlägen gipfelt. Und nun kommt das Überraschende: der junge Kaiser greift zurück auf das Jahr 1749: ein Direktorium möchte er aufrichten, in dem politische und Finanzverwaltung, diese im weitesten Sinne auch den Stadtbanco umschließend, vereinigt sein müßte. Wahrlich, ein post­humer Triumph des Grafen Haugwitz! Bis freilich Joseph seine hier niedergelegten Gedanken wird verwirklichen können, verrinnen noch Jahre; erst 1782 ersteht jene „vereinigte böhmisch-österreichische Hof­kanzlei“, welche Hofkammer und Banco-Deputation in sich auf nimmt und nun bis zum Tode des Kaisers die zentrale Verwaltungsbehörde schlecht­hin darstellf Mit dem Umbau der Zentralverwaltung von 1765 war die Reform­tätigkeit der Kaiserin auf diesem Gebiete noch nicht zu Ende. Es kostete der Staatsrat ein häufiges Bemühen, um ihn flott zu erhalten, da die 2 17

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