Historische Blätter 6. (1934)
Friedrich Walter: Maria Theresia und die österreichische Zentralverwaltung
Nichtigkeit der Prophezeiung des Fürsten Kaunitz, mit diesem Staatsrat die Monarchie zu retten, die Unmöglichkeit, durch den Staatsrat im Kräftezustand des Reiches eine radikale und plötzliche Wendung zum Besseren herbeizuführen, wird durch den Ausgang des Siebenjährigen Krieges dargetan. Zu Anfang des Jahres 1764 ergab sich die Notwendigkeit zu neuen Verhandlungen über eine Reform der Verwaltung und es hatte somit das Kaunitz-Zinzendorfsche System knappe zwei Jahre gehalten, — wenig, wenn man bedenkt, daß die Haugwitzsche Einrichtung, die es hatte verbessern wollen, fast zwölf Jahre hindurch, davon vier bereits in den Krieg fielen, aufrechtgeblieben war. Wie 1749 hat auch jetzt Maria Theresia die Initiative ergriffen. Anderthalb Jahre dauerten die umständlichen Verhandlungen, bis endlich die neue Reform in Kraft treten konnte. Im Hinblick auf diese lange Zeit und die Papiermengen, die zu Akten und Operaten verschrieben wurden, war das Ergebnis bescheiden. Es kam eine Vereinigung des gesamten Finanzwesens — mit Ausnahme der Kontrolle, für welche die selbständige Rechenkammer bestehen blieb — bei der Hofkammer zustande; sie nahm den Stadtbanco und die Generalkasse in sich auf und es wurde ihr außerdem noch das gesamte ständische Kontributionswesen, das bisher die Hofkanzlei geführt hatte, übertragen. Dagegen wurde der Hofkanzlei der Kommerzienrat, der damit seine Unabhängigkeit verlor, angegliedert. Es war somit eine Annäherung an die alten Pläne des Grafen Haugwitz erfolgt, der auch in den Verhandlungen der Jahre 1764/65, treu seiner Devise: „Vis unita fortior“, für eine möglichste Zusammenziehung der Verwaltung eintrat. Allerdings kam diese Annäherung von der anderen Seite her: Haugwitz war immer darauf ausgegangen, die Finanzverwaltung zur Hofkanzlei, also zur obersten politischen Verwaltungsstelle, herüberzuziehen, und jetzt hatte man den Wirkungskreis der Kanzlei stark vermindert zugunsten einer großen Hofkammer. Auch entsprach das Ausmaß der Konzentration durchaus nicht den viel weiter gehenden Wünschen Haugwitz’. Immerhin, die neuen Veränderungen in der Zentralverwaltung bedeuteten doch einen Fortschritt gegenüber dem Zustand von 1761, einen Fortschritt, der in der Hauptsache der Kaiserin zu danken ist. Denn, wenn man zurückschaut auf die langwierigen Verhandlungen dieser letzten Reform, so haben die Hauptakteure die Rollen getauscht. Abgesehen davon, daß jetzt Haugwitz als Angreifer erscheint und Kaunitz sich in der Defensive sieht, ist es nunmehr die Kaiserin, die — wie 1761 der Staatskanzler — stets trachtet, die Dinge im Flusse zu erhalten, 15