Historische Blätter 4. (1931)

Herausgegeben von Josef Karl Mayr: Das Tagebuch des Polizeiministers Kempen. September bis Dezember 1859

Alfred Skene 109, aus Brünn angekommen, besuchte mich und ich war erfreut, ihn endlich wieder zu sehen, obgleich es mir wehtat bei Festhaltung 110 111 seiner loyalen Denkungsweise, ihn über die gegenwärtige Staatsverwaltung einen langen, doch wohlbegründeten Tadel aussprechen zu hören. Ich müßte viel schreiben, um alles zu verzeichnen, was er berührte. Was er am nachdrücklichsten betonte, war das Bedauern über das verlorene Ansehen der Monarchie nach außen, dann der Mißgriff, wonach man der frechen Presse gegenüber feige dastehe und sich herab­würdige, mit frechen Wortführern nachsichtig und milde zu verfahren m. Skene verurteilt den Adel durch den Vorwurf des Nichtstuns, des Ver­langens nach Vorteilen auf Kosten anderer und der Entwürdigung, nach­dem er sich nicht gescheut, mit Wucherern und Juden vom Baume der Spekulation Früchte zu brechen 112. Hof rat Raymond113, den ich besuchte, unterhielt mich mit den Verhältnissen des Hofoperntheaters und bei dem Unterstaatssekretär Rueskefer des Finanzministeriums hörte ich wieder eine Reihe tadelns­werter Beurteilungen über die Regierungsmaßregeln, die in dem Be­dauern zusammenlaufen, daß aller Mißmut der Bevölkerung gegen den Kaiser sich wende. Er berührte insbesondere, daß die kaiserliche Ver­ordnung, wonach Staatsbeamte keine Verwaltungsräte von Privatgesell­schaften sein sollen 114, noch nicht zur Ausführung kam, daß der Minister des Innern 115 die offenen Stellen seines Ressorts größtenteils mit Günst­lingen aus Galizien besetze, während die disponiblen Beamten des auf­gelösten Handelsministeriums 116 unberücksichtigt bleiben, daß endlich dem Pohzeiministerium das ganze Modeneser Gebäude117 mit 160 Ge­109 Der bekannte mährische Großindustrielle, seit 1861 auch politisch tätig. 110 Soll heißen: angesichts. 111 Vgl. den 26. Oktober 1859. 112 Hinweis auf die Gründerzeit der fünfziger Jahre. 113 Kanzleidirektor des Oberstkämmereramtes. 114 Durch ein ah. Handschreiben vom 5. November 1859 wurde es „aktiven Staatsbeamten in Hinkunft nicht mehr gestattet, bei der Verwaltung von Aktien­oder anderen Erwerbsgesellschaften Stellen anzunehmen, die mit dem Bezüge von Gewinstanteilen, Präsenzgeldern, Remunerationen oder sonstigen Entloh­nungen verbunden sind“ (Haus-, Hof- und Staatsarchiv). 115 Graf Goluchowski. 116 Es wurde am 21. August 1859 aufgelöst und sein Agendenkreis auf die Ministerien des Äußern, des Innern und der Finanzen aufgeteilt. 117 Das ah. Handschreiben vom 1. Dezember 1859 wies das Modeneser Gebäude Herrengasse 27 (heute 7) zur Gänze dem Polizeiministerium zu. Kem­pens Oberste Polizeibehörde befand sich in der Vorderen Schenkenstraße 45. 102

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