Historische Blaetter 3. (1921-1922)

Edmund Friess: Der steirische Erzberg. Eine geschichtliche Skizze

begriffenen Bevölkerung in größeren Siedelungen die Deckung ihres Lebensmittelbedarfes leichter zu ermöglichen. Der Tauschhandel mit Getreide ins Erzberggebiet, der ehemals aus freiem Willen geschah, ist in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts vom österreichischen Herzoge der grundherrlichen Bevölkerung zur Verpflichtung gemacht worden. Den sogneannten Gäuhandelsverbindungen der Städte und Märkte im Eisenerzer und Vordernberger Distrikt wurde nun landesfürstlicher Schutz zuteil. Die Organe des Landesfürsten werden aufgefordert, Sorge zu tragen, daß alles überschüssige Getreide von den Grundherr­schaften auf die Wochenmärkte gebracht werde, um der bürgerlichen Bevölkerung der Städte und Märkte in erster Linie zugute zu kommen. Denn daß diese Verproviantierung, ganz abgesehen von den Mißernten, nicht in gleichmäßiger Ergiebigkeit vor sich ging, zeigt dieser landes­fürstliche Befehl und das gleichzeitige Verbot des Getreidevorkaufes auf dem flachen Lande (des „Gäuhandels“). Diese Widmung (1490), wie sie vom 16. Jahrhundert herwärts hieß, hatte eine lange Lebens­kraft. Sie bestand de facto an manchen Orten noch lange fort, auch nachdem sie mittels landesfürstlichen Patentes im Jahre 1781 zugunsten des Freihandels aufgehoben worden war. Denn die Eisenverleger haben es im 16. Jahrhundert bereits verstanden, auch einen Großteil des Proviantimportes nach dem Erzberge in ihre Hände zu bekommen. Vor allem brachten sie viel böhmisches und ungarisches Getreide und Schmalz nach Eisenerz und Vordernberg, da die in Österreich unter und ob der Enns sowie in der Steiermark gelegenen Proviantbezirke nicht in der Lage waren, den Getreide- und Fettkonsum für die Bergknappen, Hütten- und Waldarbeiter (Holzknechte und Köhler) allein aufzutreiben. Und von den übrigen fruchtbaren Kornböden in Österreich unter und ob der Enns, die nicht zu den Versorgern der Erzbergbevölkerung gehörten, flössen die Vorräte gleich bayerischem Getreide im 16. Jahrhunderte an die Tiroler Bergknappen ab, besonders nach Schwaz, wenn nicht das kaiserliche Kriegsvolk, das gegen die Türken kämpfte, nach Brot rief \ 1 Vgl. Josef Fischer, Tirols Getreidepolitik von 1527 bis 1601. In den Forschun­gen zur inneren Geschichte Österreichs, herausgegeben von A. Dopsch, 13. Heft (Innsbruck 1919), sowie von demselben Verfasser: Zwei Stritte um die Gültigkeit der Ländordnung Halls in Tirol aus dem 16. Jahrhunderte (In der Vierteljahr­schrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, XIV., S. 445 ff.) und Studien zur Ge­treidepolitik Tirols im 16. Jahrhunderte (in Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reiche, 42. Bd., Heft 3—4, S. 116). So wurde im Februar 1553 nach Befürwortung der oberösterreichischen Regierung und Kammer in Innsbruck dem Salzburger Bürger Sebastian Ernst die Einfuhr von 200 Mut österreichischen Getreides nach Tirol vom Landesfürsten (Ferdinand I.) bewilligt gegen Bezahlung der gebräuchlichen Maut. Hoffinanzprotokollbuch der österreichischen Hofkammer 1553. Fol 40 v. Hofkammerarchiv in Wien m.q

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