Historische Blaetter 3. (1921-1922)
A. Hessel: Die Politik König Albrechts I. Innerdeutsche Probleme und das Verhältnis zu Frankreich und Italien
vorbereitende Verträge mit einzelnen Dynasten seine Stellung im Westen zu befestigen. Und um die Jahreswende von 1306 auf 1307, da der Sieg in Böhmen und Thüringen sicher schien, widmete er sich diesen Dingen mit erhöhtem Eifer. Aber, daß er jemals seine dynastischen Wünsche den Interessen des Reiches geopfert hätte, darf man billig bezweifeln. Das Planmäßige, Großzügige, das Albrechts Handeln auszeichnet, begegnet uns wieder bei Philipp dem Schönen. Sonst aber läßt sich der Habsburger ebensowenig dem Kapetinger an die Seite stellen, wie etwa das damalige deutsche Königtum der französischen Monarchie. Vor allem, er wies nicht, gleich Philipp, seiner Zeit neue Ziele. Mochte er auch einen Ludwig den Bayern an Charakterstärke und politischem Scharfblick weit übertreffen, ihm mangelte doch dessen Aufgeschlossenheit gegenüber den sich regenden, zukunftsreichen Kräften. Den engen, noch wesentlich ritterlichen Gesichtskreis König Rudolfs teilend, folgte er der von diesem gewiesenen Bahn, da er es unternahm, die wiedererstandene deutsche Zentralgewalt mit realer Macht zu erfüllen. Nur hatte sich der erste Habsburger aus bescheidenen Anfängen mühsam emporarbeiten müssen, während sich Albrecht von vornherein auf einen hohen Posten gestellt sah. Auch war er aus härterem Stoffe gebildet als der Vater. Darum duldete sein Tatendrang und seine Herrschbegierde keine Schranke. Die herbe Rücksichtslosigkeit, dieser, mit Ranke zu sprechen, Hauptzug seines staatsmännischen Waltens, hilft auch Albrechts tragisches Ende erklären. Zu der unseligen Tat trieben den achtzehnjährigen, von leidenschaftlichem Ehrgeiz erfüllten Parricida die Unbillen, die seine Mutter erfahren mußte, und der zähe Widerstand, dem seine berechtigten Erbansprüche begegneten. Helfershelfer waren schweizer Edle, die des Oheims Erwerbungspolitik in bittere Not gebracht hatte. Der Tod Albrechts erinnert in seiner verheerenden Wirkung an den Heinrichs VI. Beidemal wurde gerade das Lebenswerk des Dahingeschiedenen vernichtet, beidemal Zentralgewalt wie Herrschergeschlecht aufs schwerste betroffen. Albrecht hatte die Kurfürsten gedemütigt, ihre Teilnahme am Reichsregiment beseitigt. Wenige Monate, nachdem er ins Grab gesunken war, befanden sie sich wieder im Vollbesitz aller entzogenen Rechte und Einkünfte. Albrecht hatte das vom Vater ererbte Familiengut bedeutend vermehrt; der Aufstieg zu noch größerer Macht schien gesichert. Nun wurde die Weiterentwicklung um gut hllTlflArf .Tahro ailfa*£»Via1fi*n Fla AlKvAnhfo TTnlro.1 IV aoinorvi