Historische Blaetter 3. (1921-1922)

A. Hessel: Die Politik König Albrechts I. Innerdeutsche Probleme und das Verhältnis zu Frankreich und Italien

Albrecht gegenüber einer Revision zu unterziehen. Und als er dann in ganzer Stärke zum Ausbruch kam, in denselben Monaten die Niederlage der Kurfürsten sich vollendete, da vollzog die Kurie den seit länger vor­bereiteten Umschwung: Sie vergaß den Groll gegen den Habsburger und suchte seine Bundesgenossenschaft. Am 30. April des Jahres 1303 fand eine feierliche Audienz in Rom statt, bei der Bonifaz die Approbation Albrechts verkündete und ihn zur Kaiserkrönung einlud. Dafür erkannten dessen Beauftragte, an ihrer Spitze der Kanzler Johann, die Herrschaftsansprüche des Papstes im weitesten Umfange an, erneuerten die Versprechungen früherer Könige und Kaiser und schwuren das iuramentum fidelitatis et obedientie. Dieser Eid 1 ent­sprach nicht dem von Albrechts Vorgängern geleisteten, zeigte vielmehr eine besondere, bisher ganz ungewohnte Fassung. Er war dem Treuschwur nachgebildet, wie er zur Zeit ziemlich gleichlautend Vasallen, Untertanen, Beamten, auch Bischöfen auferlegt wurde. Sicherlich wählte ihn Bonifaz, um die Unterordnung des deutschen Königs unter das Papsttum möglichst augenfällig zu machen. Doch scheint keine Äußerung von ihm vorzuliegen, daß er das Verhältnis beider Gewalten gerade lehnsrechtlich aufgefaßt wissen wollte. In diesem Sinne erklärten sich erst seine Nachfolger, nach­dem Heinrich VH. gegen die kúriaié Auslegung des Eides Einspruch er­hoben hatte. Den Habsburger aber charakterisiert es gerade, daß ihm jeder Protest völlig fernlag3. Zum Verständnis der Politik, die der König Rom gegenüber seit seinem Regierungsantritt verfolgte, ist es zunächst notwendig, wie es auch schon in anderem Zusammenhänge geschah, von dem Beauftragten des Kur­fürstenkollegs den selbständig handelnden Herrscher möglichst scharf zu trennen. Im Namen seiner Wähler bestritt er das päpstliche Approbations­recht; der Rücksicht auf die rheinischen Erzbischöfe enthoben, erkannte er hingegen die kúriaién Theorien von der päpstlichen Allgewalt in dem gefordertem Umfange an. Er setzte damit die Haltung seines Vaters fort, der auf jeden prinzipiellen Widerstand gegen das Papsttum verzichtet hatte. Und einer jüngeren Generation angehörig, stand er den überlebten Idealen der Stauferzeit noch ferner als Rudolf. Wie dieser trug er sich mit der Absicht, die Nachfolge eines seiner Kinder im Reiche durchzu­setzen. Um aber dahin zu gelangen, gab es nur einen Weg, und der fühlte über Rom: Er mußte bei Lebzeiten einen Sohn zum König wählen lassen, was erst nach Erlangung der Kaiserkrone statthaft war. Auch 1 Vgl. Eichmann in „Zeitschr. für Rechtsgeschichte“. 50. Kanon. Abt. 6, S. 182 ff. 4 Es sei hier nur angemerkt, daß ich die von Krammer („Das Kurfürstenkolleg“, S. 203 if) vertretene Auffassung nicht zu teilen vermag. 387

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