Historische Blaetter 3. (1921-1922)
A. Hessel: Die Politik König Albrechts I. Innerdeutsche Probleme und das Verhältnis zu Frankreich und Italien
langte er die Möglichkeit, ohne von dessen Seite gestört zu werden, sich mit den rheinischen Erzbischöfen auseinanderzusetzen. Hier im Westen befand sich das Reich noch immer in Kriegszustand mit der französischen Monarchie. Während Adolf im Kampf gegen seinen Rivalen Krone und Leben verlor, war England aus der Reihe der Gegner Philipps des Schönen ausgeschieden, so daß dieser jetzt, von niemandem gehemmt, seine Expansionsbestrebungen fortsetzen konnte, die sich besonders gegen Flandern, Lothringen und die Freigrafschaft Burgund richteten. — Nichts ist nun für den neuen deutschen Herrscher bezeichnender als die Art, wie er die von seinem Vorgänger überkommene politische Erbschaft liquidierte. Zwischen Philipp und dem Habsburger herrschte seit langem freundschaftlicher Verkehr. So beglückwünschte er ihn auch nach dem Siege auf dem Hasenbühl. Bald begannen dann Verhandlungen, die sich lange hinzogen, unterbrochen wurden und im Spätsommer 1299 zu folgendem vorläufigen Übereinkommen führten: Es wird ein Bündnis geschlossen, dasselbe durch Vermählung von Albrechts ältestem Sohne Rudolf mit Bianca, der Schwester Philipps, besiegelt. Diese erhält als Wittum die Grafschaft Oberelsaß und Freiburg in der Schweiz, dazu auf Verlangen noch weitere Teile des habsburgischen Hausgutes. Konnte daraus dem französischen König in Zukunft erheblicher Vorteil erwachsen, so erlangte er sofort freie Hand in Burgund, wenn auch unter Anerkennung der Oberhoheit des Reiches. Alle übrigen Streitpunkte sollten einem Schiedsgericht überlassen bleiben. Während derselben Zeit aber, da diese Verhandlungen geführt wurden, knüpfte Albrecht mit den ehemaligen Verbündeten Englands, auch mit diesem selbst an, entschied den alten Streit zwischen den Grafen von Flandern und Hennegau zugunsten des ersteren, des Feindes Frankreichs, unterstützte endlich die burgundische Adelsliga, die sich gegen die drohende französische Herrschaft auflehnte. Man1 hat in dem widerspruchsvollen Verhalten Albrechts ein wohlüberlegtes Doppelspiel sehen wollen, zu dem Zwecke, die eigene Position diplomatisch zu stärken, dadurch die Forderungen des Vertragsgegners möglichst herabzudrücken. So viel Verlockendes dieser Erklärung eignet, so sehr sie den staatsmännischen Fähigkeiten Albrechts gerecht zu werden scheint, sie entspricht meiner Meinung nach nicht dem tatsächlichen Zusammenhang. Vielmehr machte sich damals schon, wie ich glaube, der Gegensatz zwischen dem Könige und 1 Vgl. Kern, „Die Anfänge der französischen Ausdehnungspolitik“, S. 194 ff. 81