Historische Blaetter 2. (1921)

Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.

Kenntnis. Wir wissen es ja auch von der Instruktion von 1548 nicht1. Italien, voll von Erinnerungen an den verewigten Kaiser, in gespannter Erwartung einer Übersetzung seiner Kommentarien2, mußte dem Testa­ment wie von selbst das lebhafteste Interesse entgegenbringen. Alsbald wird es überarbeitet und ergänzt. Lehrhaft-schematisierende3, morali­sierende, kaufmännische Tendenzen machen sich breit und militärische Streitfragen der Zeit, vielfach in antikem Gewände, flechten sich ein. Kein Mittel ist gespart, den Text möglichst aktuell zu gestalten \ Eine Fülle von Bearbeitern ist am Werke5. Systemlos, wie es dem einzelnen eben passen mochte, werden Zusätze auf Zusätze gehäuft, Meinungs­verschiedenheiten ergeben sich6, Mißverständnisse und Irrtümer7 schleichen sich ein. Auf diese Weise ist das Testament am Ende des Jahrhunderts zu jener Form gelangt, in der es uns u. a. in T, D und I erhalten geblieben ist. Kein einziger dieser Bearbeiter, deren Wirken oft so deutlich erkennbar ist, ist uns bekannt. Vielleicht ist einer von ihnen, etwa mit E. W. Mayer 1. c. 120, 492 ein humanistisch gebildeter Sekretär eines italienischen Politikers, identisch mit dem Autor jenes gefälschten Testaments Philipps II. für Philipp III. von 1598, das mit dem Testament Karls V. so große Ähnlichkeiten aufweisen soll8. Aber nicht etwa nur dieses Testament ist derart nach und nach immer stärker entstellt worden. Auch den Instruktionen erging es ähn­lich; so weist Maurenbrecher 1. c. 3, 284 bezüglich jener vom 6. Mai 1543 darauf hin, wie im Drucke des Valladares von 1788 kaum mehr ein Satz richtig wiedergegeben sei; sei es doch einstens Sitte gewesen, jeden originellen Text in moderne Sprachen umzuschreiben, Härten und Fehler des Ausdrucks zu tilgen; die wichtigsten Abschnitte seien auch in­haltlich ganz entstellt, an beliebigen Auslassungen und willkürlichen Zusätzen sei nicht gespart, oft die charakteristischen Bemerkungen des Kaisers in seichtes und einfältiges Geschwätz verkehrt worden. Mauren­1 Vgl. Anm. 3, S. 249. 2 Vgl. Kervyn 1. c. XXXII f.; Morel-Fatio 1. c. 158. 3 Als allgemeine Lehrschrift ohne politische Tendenz hat es auch E. W. Mayer 1. c. 120, 491 aufgefaßt. 4 Vgl. S. 228 und a.; auch die Form der Ansprache gehört wohl hieher. 5 Begreiflich, daß es E. W. Mayer 1. c. 120, 491 f., nicht gelingen wollte, den Verfasser festzustellen oder das Testament zu lokalisieren. — Auf diesem Wege wird auch die nahe Verwandtschaft mit den Memoiren Philipps von Commynes ver­ständlicher, die W. Richter 1. c. 79 ff. behauptet. 6 Vgl. S. 224 f. und 232. 7 Vgl. S. 232 und Anm. 1, S. 236. — All das ist W. Richter (vgl. 1. c. 41) gänzlich entgangen. 8 Vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 488, 490.

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