Historische Blaetter 2. (1921)

Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.

jene Bedenklichkeit, die er noch für E. YV. Mayer 1 hatte. War Philipp im März 1551 zu Ferdinands italienischem Gouverneur und Leutenant mit weiter Verwaltungsbefugnis ausersehen, dann mußte ein wenig später für ihn entworfenes Testament von Spanien, Flandern und Deutschland — in Spanien legte Philipp eben die ersten Proben seiner Regierungs­tätigkeit ab1 2 3 *, Flandern hatte er kurz zuvor fast zwei Jahre lang aus eigener Anschauung und des Vaters unermüdlichen mündlichen Unter­weisungen kennengelernt“, in Deutschland vertragsgemäß neben Ferdinand nicht viel zu sagen (vgl. S. 239) — absehen und eben Italien in die erste Linie nicken, das Karl für ein Bollwerk seines Hauses gegenüber französischen und päpstlichen Umtrieben hielt. Ein Gleiches gilt endlich bezüglich des Türkenkrieges, den Philipp im Vereine mit Ferdinand von Ungarn aus führen soll. Auch E. W. Mayer* hat darin einen Zusammenhang mit Karls Sukzessions­plänen erblickt und es schlankweg ausgesprochen, daß die Teilnahme der Spanier an den ungarischen Kriegen die selbstverständliche Folge einer Durchführung derselben gewesen wäre. Daß noch Karls Instruktion von 1548 Philipp das gerade Gegenteil anempfohlen hat5 * * 8 9, fällt nicht ins Gewicht: der Vertrag vom 9. März 1551 bedeutete eine völlige Wendung; war Philipp nunmehr sogar verpflichtet, im Falle eines Auf­standes in Deutschland einzumarschieren °, so war es wohl eine Selbst­verständlichkeit, daß er umsomehr einzugreifen hatte, wenn Ferdinand in Ungarn das Reich, Philipps künftiges Erbe, gegen die Türken ver­teidigte’. 1548 mag der eben abgeschlossene fünfjährige Waffenstill­stand, dessen Respektierung Karl eindringlich anrät’, eine vorüber­gehende Entspannung der Türkenfurcht mit sich gebracht haben. Daß sie schon im Mai 1552 wieder ins Banat einfielen °, hat sicherlich zur ge­änderten Auffassung des Testaments beigetragen. 1 Vgl. 1. c. 120, 478, 486, 491 f. u. a.: anders W. Richter 1. c. 18 ff. 2 Vgl. Anm. 3, S. 237. 3 Vgl. Gachard 1. c. 17 ff.; Waltz 1. c. 25, 36: Mignet 1. c. 39. * Vgl. 1. c. 120, 477, 484 f. 5 F. W. Mayer weist 1. c. 120, 484 besonders darauf hin. * Vgl. Egelhaaf 1. c. 2, 535 f. Als Maria ihrem Bruder Ferdinand gegenüber im Mai 1550 für Philipps Kaiser­tum warb, war ihr Hauptargument der Hinweis, daß Philipp als Röm. König um so mehr verpflichtet bleibe, da3 Reich zu unterstützen und ihm beständig Hilfe zu leisten (vgl. Waltz 1. c. 23 f.). — Ganz ähnlich hat später auch Philipp argumentiert (vgl. Turba 1. c. 276 ff.). 8 Vgl. Weiß 1. c. 3, 274, 276. 9 Vgl. Egelhaaf 1. c. 2. 574 f.; Mignet 1. c. 45 f.

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