Historische Blaetter 2. (1921)
Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.
Voraussetzungen — Vermehrung des Besitzstandes; da im Kriege Recht und Gesetz wenig gälten, bringe es viele Mühen und Gefahren mit sich. Krieg drohe besonders großen Staaten, deren Nachbarn teils angriffslustig seien (Türken), teils selbst gerechterweise angegriffen werden müßten (eifersüchtige christliche Fürsten). Gegen diesen Abschnitt kann, wenn man von den zahlreichen, sichtlich jüngeren Weitschweifigkeiten in D absieht, kaum ein Bedenken laut werden. Anders steht es mit dem zweiten von T 56/1 bis 56/4 reichenden Abschnitte *, der langen Friedenszeiten infolge von Müßiggang, Erschlaffung, niedrigeren Steuersätzen und Soldatentumulten mehr Schaden zuschreibt als langen Kriegszeiten. Es ist leicht zu erkennen, wie- sehr diese Auffassung der früheren, die den Krieg für ein notwendiges Übel hält — bezüglich der Kriegssteuem vgl. S. 224 — zuwiderläuft. Es liegt ohne Zweifel ein jüngerer Einschub vor2. Daß auch der dritte mit T 57/2 einsetzende umfangreiche Abschnitt3 nicht bodenständig sein kann, worauf schon die selbständige Eingangswendung hinzudeuten scheint, wird später deutlicher. Er behandelt insgesamt vier Punkte. Zunächst die Landarmee:4 über die Stärke der Truppen bestünden geteilte Meinungen, doch genügten 30.000 Mann und 4000 Reiter; die neue Art der Kriegführung bedürfe nach dem Muster der Antike, Alexanders, Hannibals und der römischen Imperatoren nur mehr weniger Soldaten; die Geländeschwierigkeiten würden geringer, Disziplin und Ersatz leichter \ Mit T 63/2 schiebt sich ein längerer, bis T 69/3 (gleich D 216, 16—222, 27 und I 109—121) reichender Zwischensatz ein, der auf die in T 59/1 (gleich D 214, 5—11 und I 102 f.) deutlich als bekannt vorausgesetzte neue Art der Kriegführung zurückgreift. Offenbar schien diese Neuheit dem Bearbeiter — einem zweiten also, der den ersten erklärt — näherer Erläuterungen wert. Er geht dabei mit doppeltem Ungeschick zu Werke: denn er vergißt ganz, daß ja der Gegenstand in T 59/1 bereits als bekannt vorausgesetzt ist und, indem er sich sogleich der Erklärung, der Aufstellung der Schlachthaufen im Dreieck, zuwendet,6 daß er damit 1 Gleich D 212, 4—35, I 97—99. ä Ebenso verhält es sich bezüglich des nächsten Absatzes (T 57/1; D 212, 35—213, 7; I 99 f.), der, an T 55/2 anknüpfend und damit den Zusammenhang unterbrechend, in beliebter Dreiteilung (vgl Anm. 3, S. 225), die Gründe, warum ein Fürst nicht Frieden halten könne, darlegt. 5 T 57/2—83/1; D 213, 7—230, 30; I 100—147. 4 T 57/3—69/3; D 213, 6—222, 27; I 100—121; vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 468, Anm. 1 und 2. 6 T 61/1, 61/2 und 62/1 (gleich I 105—107; in D fehlen diese Absätze) fallen aus dem Zusammenhang heraus. 6 T 64/1—69/3; D 217, 34—222, 27; I 110—121.