Historische Blaetter 2. (1921)

Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.

Voraussetzungen — Vermehrung des Besitzstandes; da im Kriege Recht und Gesetz wenig gälten, bringe es viele Mühen und Gefahren mit sich. Krieg drohe besonders großen Staaten, deren Nachbarn teils angriffs­lustig seien (Türken), teils selbst gerechterweise angegriffen werden müßten (eifersüchtige christliche Fürsten). Gegen diesen Abschnitt kann, wenn man von den zahlreichen, sichtlich jüngeren Weitschweifig­keiten in D absieht, kaum ein Bedenken laut werden. Anders steht es mit dem zweiten von T 56/1 bis 56/4 reichenden Abschnitte *, der langen Friedenszeiten infolge von Müßiggang, Er­schlaffung, niedrigeren Steuersätzen und Soldatentumulten mehr Scha­den zuschreibt als langen Kriegszeiten. Es ist leicht zu erkennen, wie- sehr diese Auffassung der früheren, die den Krieg für ein notwendiges Übel hält — bezüglich der Kriegssteuem vgl. S. 224 — zuwiderläuft. Es liegt ohne Zweifel ein jüngerer Einschub vor2. Daß auch der dritte mit T 57/2 einsetzende umfangreiche Abschnitt3 nicht bodenständig sein kann, worauf schon die selbständige Eingangs­wendung hinzudeuten scheint, wird später deutlicher. Er behandelt ins­gesamt vier Punkte. Zunächst die Landarmee:4 über die Stärke der Truppen bestünden geteilte Meinungen, doch genügten 30.000 Mann und 4000 Reiter; die neue Art der Kriegführung bedürfe nach dem Muster der Antike, Alexanders, Hannibals und der römischen Imperatoren nur mehr weniger Soldaten; die Geländeschwierigkeiten würden geringer, Disziplin und Ersatz leichter \ Mit T 63/2 schiebt sich ein längerer, bis T 69/3 (gleich D 216, 16—222, 27 und I 109—121) reichender Zwischensatz ein, der auf die in T 59/1 (gleich D 214, 5—11 und I 102 f.) deutlich als bekannt vorausgesetzte neue Art der Kriegführung zurückgreift. Offenbar schien diese Neuheit dem Bearbeiter — einem zweiten also, der den ersten erklärt — näherer Erläuterungen wert. Er geht dabei mit doppeltem Ungeschick zu Werke: denn er vergißt ganz, daß ja der Gegenstand in T 59/1 bereits als be­kannt vorausgesetzt ist und, indem er sich sogleich der Erklärung, der Aufstellung der Schlachthaufen im Dreieck, zuwendet,6 daß er damit 1 Gleich D 212, 4—35, I 97—99. ä Ebenso verhält es sich bezüglich des nächsten Absatzes (T 57/1; D 212, 35—213, 7; I 99 f.), der, an T 55/2 anknüpfend und damit den Zusammenhang unterbrechend, in beliebter Dreiteilung (vgl Anm. 3, S. 225), die Gründe, warum ein Fürst nicht Frieden halten könne, darlegt. 5 T 57/2—83/1; D 213, 7—230, 30; I 100—147. 4 T 57/3—69/3; D 213, 6—222, 27; I 100—121; vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 468, Anm. 1 und 2. 6 T 61/1, 61/2 und 62/1 (gleich I 105—107; in D fehlen diese Absätze) fallen aus dem Zusammenhang heraus. 6 T 64/1—69/3; D 217, 34—222, 27; I 110—121.

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