Historische Blaetter 2. (1921)

Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.

Das politische Testament Karls V. von Josef Karl Mayr Karls V. politisches Testament hat bisher eine dreifache Beurteilung erfahren. Bruno S t ü b e 1, der es im 23. Bande der Mitteilungen des In­stituts 611 ff. eingehend behandelt und im 93. Bande des Archivs für östen-. Geschichte 181 ff. einen deutschen Text herausgegeben hat1, hat es für durchaus echt gehalten. Konrad II ä b 1 e r, der im 1. Bande seiner Geschichte Spaniens unter den Habsburgern 361 f. kurz darauf zu sprechen gekommen ist, bezeichnet es in der vorliegenden Form als sicher apokryph und eine italienische Stilübung, läßt aber die Frage offen, ob und inwieweit ihm ein echtes Testament zugrunde gelegen habe. E. W. Mayer ist in einem zusammenfassenden Aufsätze im 120. Bande der Hist. Zeitschrift (dritter Folge 24. Band) 452 ff. über beide hinausgegangen und hat es für eine um 1555 in Italien verfaßte absolute Fälschung, eine offenbare Lehrschrift der Staatskunst erklärt8. Er ist dabei von einer Prüfung der italienischen Version ausgegangen. In der Tat liegen die Texte zumeist in italienischer Sprache vor. Auch Teissiers französischer Text geht auf eine italienische Vorlage zurück4 Ebenso scheint Br. Stübels deutscher Text eine Übersetzung aus dem Italienischen zu sein5. E. W. Mayers Nachforschungen hatten ein über­raschend reiches Ergebnis; allein in römischen Archiven und Bibliothe­ken hat er 13 Abschriften 6 festgestellt, die er einer genaueren Unter­suchung unterzieht, um aus Art und Zusammenhang der Überlieferung Anhaltspunkte bezüglich der Entstehung des Testaments zu gewinnen. 1 Erstmalig war es von Antoine Teissier, dem Rate und Historiographen des Kurfürsten Friedrich III. von Brandenburg, 1699 zu Berlin als Instructions de l’empereur Charles V ä Philipp II, roi d’Espagne, zum Studium für den Kur­prinzen bestimmt, in französischer Sprache veröffentlicht worden. Wo und wann es seither in der Literatur des 18. und 19. Jahrhunderts Erwähnung gefunden hat, ist bei Br. Stübel MIÖG 23, 621, Anm. 2 verzeichnet. 2 Auch W. Richter, Die polit. Testamente Kaiser Karls V. und ihre Stellung in der polit. Anschauung seiner Zeit (Leipziger Diss. von 1911) hat miser Problem mehrfach gestreift, wobei er im wesentlichen Br. Stübel gefolgt ist. E. W. Mayer scheint seine Untersuchung entgangen zu sein. 3 Eine 1624 zu Remlingen in einem Werke des Braunschweig-Wolfenbütteler Kameralisten Löhneyss enthaltene Instruktion Karls V. für Philipp II. ist nach Inhalt und Form dessen eigenes Produkt (vgl. Br. Stübel 1. c. 23, 633 ff.). 4 Teissier kannte auch noch andere Texte, die heute verloren zu sein scheinen; vgl. Br. Stübel 1. c. 23, 620 f.: W. Richter 1. c. 15. s Vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 456 f. 6 Ohne Zweifel ist damit deren Gesamtzahl noch nicht erschöpft; vgl. Anm. 4.

Next

/
Thumbnails
Contents