Historische Blaetter 1. (1921)
Arnold Winkler: Die Korrespondenz des Erzherzogs Johann mit der Staatskanzlei über die Schweizer Sonderbundsfrage
Ich gedenke dieser Tage nach Qastein zu wandern. Leben sie recht wohl lieber Fürst. ihr Freund Vordernberg am 10 Juli 18471. Johann. [Beilage.] Je mehr ich den in Frage stehenden Gegenstand, nemlich die dermaligen Verhältnisse der Schweitz betrachte, desto mehr thürmen sich die Schwierigkeiten auf, welche zur Iösung ersterer beseitiget werden müssen. Das Übel hat einen hohen Grad erreichet, und wie die Sachen dermalen stehen, dürfte eine friedliche Lösung sehr zweifelhaft seyn. Es frägt sich nun, was wird auf der Tagsatzung festgesetzet werden; wird man sich beschränken auf Drohungen, auf Beschlüße ohne Ausführung, folglich die Sache gleichsam vertagen. (Das wäre das minder schlechte), oder wird man da die zur Fassung eines Beschlußes nothwendige Stimmenzahl vorhanden ist, es nicht bey blossen Drohungen bewenden lassen, sondern ein kräftiges Einschreiten Bestimmen und in Vollzug setzen. Wenn auch das Volk Materiellen Interessen in Folge eines langen Friedens anhängend, Ruhe im allgemeinen will, so stehet die Aufregende dermalen die Zügel der grösseren Anzahl der Regierungen führende Parthey damit im Widerspruche; sie muß Unruhe haben um zu ihrem alles umwälzendem Zweke zu gelangen. Was früher die Freyscharler bewirken wollten (ein grosser Theil derselben, blinde und aufgeopferte, aber nicht klüger gewordene und gebesserte Werkzeuge jener Parthey) dieß will man izt ebenfalls und was das schlimmste ist unter scheinbar gesetzlichem Ordnungsmäßigen verfahren; nicht durch ungebundene Haufen, sondern durch die geregelte Kraft der Cantonal Regierungen welche alle Elemente des Freyscharenthums aufnehmen werden, die alten Vorwände erneuernd, auf die Erfüllung der BundesPflichten pochend, welche sie selbst nicht befolget und verlezten. Sie werden jenes fodern was die anderen nicht zugeben können insolange sie nicht hinreichende Garantien für ihre Unabhängigkeit und Sicherheit haben. Garantien die jene Parthey zu geben keinen Willen hat, da dadurch der Grund des Zwistes aufgehoben der Friede erhalten würde, welchen sie darum nicht wollen weil er ihren Regenerations Entwürfen hinderlich ist. Wie könnten auch die den Sonderbund bildenden Cantone, diesen, und ihre sichernden Maaßregeln aufgeben, hieße dieses nicht sich der Gnade ihrer Gegner Preisgeben. Was ist denn der Sonderbund anderes als eine auf gemachte Erfahrungen begründete Maaßregel der Nothwehr, der Sonderbund ist 6* 83 1 B. Meyer, a. a. O. S. 148 schreibt 1846. fr*