Historische Blaetter 1. (1921)
Arnold Winkler: Die Korrespondenz des Erzherzogs Johann mit der Staatskanzlei über die Schweizer Sonderbundsfrage
günstigen Erfolge Zürch, Thurgau, Olarus, S. Gallen, selbst Bündten mit- reissen. Als Gegner stehen Uri, Unterwalden, Schwitz, Zug, Luzern, Freiburg, Wallis — aber ihre Geografische Lage machet nicht aus allen ein einziges Zusammenhängendes Compactes Ganzes überdieß hat Wallis auf den unteren Theil seines Landes zu sehen, Freyburg ist sehr schwankend viel radicalen Stoff enthaltend, so daß dieser ohnedieß von radicalen Cantonen umgeben keinen wesentlichen Wiederstand leisten dürfte. Luzern hat wenn auch ein gutes Land, eine schlechte Stadt, und selbst in einigen Gemeinden getheilten Sinn, Schwitz selbst an den Gemeinden der March und an Einsiedlen nicht ganz sichere Leute. Die ganze Lage scheinet mir sehr bedenklich, und es ist zu wünschen daß der Radicalismus nicht den guten Kern erdrücke, dadurch die Schweitz zu einem Heerde bilde gefährlich für die nachbarlichen Länder. Das mißliche ist, daß man den gut gesinnten Cantonen keine Unterstützung geben kann, so lange als der Canton Tessin schlecht und auf Bündten nicht sicher zu rechnen ist, denn man hat mit ersteren keine unmittelbare Verbindung. Soll man interveniren? ist dieß rathsam? ist ein einrüken in die Schweitz von Seite der angränzenden Mächte zwekdienlich, würde es nicht das Obel verschlimmern. Wäre nicht eine Sperre besser welche die Schweitz auszuhalten nicht im Stande ist; allein bey einer Sperre leiden die Gut gesinnten Cantone, gleich jenen welche man zu paaren treiben will; und doch ist die Sperre die beste Maaßregel. Wenn der Canton Tessin auf gutem Weege gebracht wird dann kann bey einer Sperre den gut gesinnten UrCantonen die Hand gebothen, es kann ihnen Hülfe und Unterstützung jeder Art zukommen gemacht und der für sie so wichtige Luganer Markt offen gehalten werden. Es kann dann zugleich Piemont Genf und Wallis unterstützen, Oesterreich kann zugleich durch strengere oder mildere Handhabung der Sperre seinen Einfluß auf Bündten und S. Gallen zum Vortheile der guten Sache wirken machen. Es dürfte izt der Zeitpunkt seyn, wo die Klagen des Erzbischofes von Mayland und jenes von Como gegen den Canton Tessin laut geworden, durch eine ernste Sprache von Seite des Lombardischen Guberniums auf Tessin einzuwirken und daselbst eine günstige Veränderung herbey zu führen1. Zu viele Glieder dieses Cantons finden ihren Lebensunterhalt in der Lombardié, wird ihnen ein kurzer Termin diese Prowinz zu verlassen gesetzet, wenn nicht die Regierung sich zu andern Gesinnungen bekennet und zu billigen Maaßregeln zurükkehret, so kann * Über diese Angelegenheit siehe meinen Aufsatz »Der Visitationsstreit um das Seminar bei Pollegio 1846«, Zeitschrift für Schweizerische Kirchengeschichte, XV. Heft. 1 u. fg.