Historische Blaetter 1. (1921)
G. v. Below: Zur Geschichte der deutschen Geschichtswissenschaft
war vielmehr seit den Anfängen der historischen Schule ununterbrochen vertreten, meistens mit keuscher Zurückhaltung, vereinzelt aber auch schon so derb (von Bluntschli 1842), daß der spätere Naturalismus damit schon vorweg genommen ist. Comte konnte nicht von neuem die Aufmerksamkeit auf die organische Theorie richten, weil sie zu seiner Zeit ganz offen dalag. Man darf Comtes System zu einem Teil als eine Übersetzung der Anschauungen der historischen Rechtsschule ins Französische ansehen, wie er denn auch ihr ehrlicher Bewunderer war. Der Unterschied zwischen seinem und dem deutschen (romantischen) System ist nur der, daß er (wie Eucken, S. 131, an sich treffend sagt) den Begriff des Organischen aus dem Künstlerischen und Ethischen ins Naturwissenschaftliche versetzt. Dem, was Eucken über die praktische Verwendbarkeit der organischen Auffassung1 sagt (S. 142ff.), stimmen wir durchaus bei. Die Gefahr, die ihr droht, bleibt die, daß sie, wenn sie im Gegensatz zum Mechanismus und Naturalismus dem Zusammenleben einen ethischen Charakter geben will, in die Versuchung kommt, das Ethische selbst als ein Ruhendes und damit naturhaft zu fassen; »der Rückschlag gegen die freischwebende Reflexion führt unter die Macht von Naturbegriffen«. Wir möchten aber doch geltend machen, daß die Romantik nicht oft dieser Versuchung erlegen ist, vielmehr meistens die gebotene Zurückhaltung beobachtet, jedenfalls das Naturrecht und den Naturalismus mit der organischen Theorie wirksam bekämpft, endlich auch — so der Kreis der Germanisten — mit ihrer Hilfe den Ausbau der politischen und rechtlichen Einrichtungen gefördert hat. Wenn die Verwendung des Begriffs Organismus für das gesellschaftliche Leben gewiß überwiegend nur ein Bild ist, so kann doch ein solches Bild zur Abwehr irriger Vorstellungen brauchbare Dienste leisten. Die romantische Geschichtsauffassung, deren weitgreifende Bedeutung wir mit unseren vorstehenden Darlegungen skizziert haben, ist nie vollständig beseitigt worden. Gerade das, was wir zuletzt geltend machten, zeigt ja, wie sie bis in die neuen Zeiten gewirkt hat. Immerhin darf man von einer spezifisch romantischen Periode der Geschichtsforschung und Geschichtschreibung sprechen, die etwa durch die Namen Savigny» Eichhorn, Grimm, Ranke — diese bilden durchaus eine Einheit2 — 25 1 Ich habe mich selbst in meinem »Deutschen Staat des Mittelalters« I, S. 227f., über die Begrenzung der Verwendbarkeit der organischen Auffassung ausgesprochen. Zu ihrer Verteidigung vgl. O. v. Gierke, Die Grundbegriffe des Staatsrechts und die neuesten Staatsrechtstheorien (1915). Übrigens handelt es sich für uns an dieser Stelle nicht in erster Linie um die grundsätzliche Berechtigung der Verwendung der organischen Idee, sondern um die Frage, wer das Bild am meisten und glücklichsten im Lauf des 19. Jahrhunderts verwendet hat. 2 Vgl. Rothacker, S. 129 und 163, A. 2.