Historische Blaetter 1. (1921)
G. v. Below: Zur Geschichte der deutschen Geschichtswissenschaft
sehen Philosophie wie der Romantik angehören, jener allerdings sich der Mehrzahl nach nur zeitweise zugänglich zeigen. Hierhin sind auch schon die eben genannten zu zählen. Dauernd haben Historiker im engeren Sinn sich kaum zu Hegel bekannt. Dauernd beiden Mächten annähernd gleich treu hat sich wohl nur der Kunsthistoriker Schnaase gehalten. Überwiegend Hegelianer und in geringerem Maß Schüler der historischen Schule dürften lediglich Vertreter der systematischen Fächer gewesen sein l. Ganz Hegelianer ist in seiner historischen Auffassung wohl nur der Theolog und Kirchenhistoriker F. C. Baur. Freilich tritt auch bei ihm, wiewohl man ihn nicht irgendwie Romantiker nennen wird, der gemeinsame Gegensatz der Hegelschen Philosophie und der Romantik gegen Aufklärung und Rationalismus zutage 2. Zu den Kontroversen über das Verhältnis von Hegel und der Romantik mag hier eine allgemeine Bemerkung gemacht werden. Bei der Behandlung der Ideengeschichte darf man nicht einseitig eine Herkunftsfrage in den Vordergrund stellen. Wenn es zum Beispiel gewiß der Mühe wert ist, zu untersuchen, ob die organische Staatslehre im spezifisch modernen Sinn von Hegel über Schelling der Romantik zugeflossen ist3, so ist doch die gesamte romantische Auffassung so sehr »organisch«, der Organismusgedanke mit der ganzen Struktur der romantisch-historischen Wissenschaft, aufs engste auch mit der des Volksgeistbegriffes, verflochten, die Verwertung des organischen Gedankens innerhalb der Romantik so viel mannigfaltiger, umfassender und erfolgreicher als innerhalb der Hegelei, daß man die Verdienste falsch abgrenzen würde, falls man den Organismusgedanken als etwas spezifisch Hegelisches bezeichnen wollte. In den entscheidenden Fragen handelt es sich nicht um ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen der Romantik und Hegel, sondern, wie wir schon sagten, um eine parallele, bei der Romantik eher um die ältere Entwicklung. Wenn uns von dem großen Vorläufer der historischen Rechtsschule Hugo gesagt wird: »Nur ein Wort noch fehlt bei Hugo, um Hegel vorwegzunehmen wenigstens für das Gebiet des Rechts: alles, was positives Recht ist, ist vernünftig«4, so ist damit gut angedeutet, daß es sich eben um eine Parallele handelt. 2* 19 1 So der Staatsrechtler und Strafrechtler Hälschner. Vgl. F. v. Bezold, S. 406. 2 Es ist merkwürdig, wie Historiker Baurs klassische Kritik der rationalistischen Geschichtsauffassung unberücksichtigt lassen konnten. Vgl.Gött. Gel. Anz., 1892, S. 285. » Vgl. Heller, S. 91. * E. Landsberg, Gesch. der deutschen Rechtswissenschaft, III, 2, S. 24. Vgl. Heller, S. 160.