Historische Blaetter 1. (1921)

August Fournier †: Die europäische Politik von 1812 bis zum ersten Pariser Frieden

diesen und seinen besten Arbeiter, den Elsässer Anstett, nach Breslau, wo Friedrich Wilhelm III. sich schließlich von Scharnhorst hatte für den definitiven Abfall von Napoleon gewinnen lassen. Dort sollten Anstett und Stein, wenn der König seine polnischen Ansprüche aufgab, den Gewinn Sachsens in lockende Aussicht stellen. Nun war es seit Fried­rich II. Grundsatz der äußeren Politik Preußens, dem weithin gestreckten, zerteilten und dünnleibigen Staatskörper nach Möglichkeit Zusammen­hang und Rundung zu verschaffen. Diesem auch in schweren Zeiten lebendig gebliebenen Wunsche war hier durch Rußlands Angebot reich­lich Rechnung getragen und es wurde tatsächlich damit die Absicht der preußischen Regierung auf Wiedererlangung des Polenlandes beiseite ge­bogen. Es war freilich ein recht unsicheres Versprechen: die Taube auf dem Dach, während Rußland den Sperling schon in seiner Hand hielt. Denn Sachsen mußte erst erobert werden, während Warschau schon erobert war. Aber unwahre Angaben über die russische Kriegsstärke und der im preußischen Volk sich fast revolutionär manifestierende Drang nach Befreiung von der französischen Vorherrschaft ließen gleich­wohl am 26. Februar 1813 ein Offensiv- und Defensivbündnis zwischen den beiden Staaten zustande kommen, worin wirklich nur ein nicht näher markierter Verbindungslandstrich zwischen Ostpreußen und Schlesien Preußen Vorbehalten blieb, dem dagegen Wiederherstellung in der Aus­dehnung von 1806, und zwar durch Landgewinn in Norddeutschland zugesichert wurde. Sachsen war zwar in der Urkunde nicht ausdrücklich genannt; es war aber unzweifelhaft gemeint, da seine Annexion auch in Kalisch dem Unterhändler des Königs nahegelegt worden war und Alexander ohnedies schon Boyen darauf verwiesen hatte1. Dies alles diente der Absicht des Zaren auf Polen und Warschau. Denn Napoleon hatte das polnische Herzogtum der Herrschaft Friedrich Augusts I. von Sachsen unterstellt, um es, da Sachsen rheinbündisch und ihm ergeben war, fest in seiner Hand zu haben. In dieser Verbindung war es jetzt für die beiden Alliierten ebenso ein Objekt der Erwerbung 1 Der erste Geheimartikel des Vertrags (b. Martens, Traités conclus parla Russie, VII. 80) bestimmte, man wolle zur Vergrößerung Preußens alle (!) Eroberungen und Erwerbungen verwenden (appliquer), die im Norden Deutschlands, Hannover aus­genommen, gemacht werden, »wobei auf die nötige Abrundung geachtet werden solle«. Der zweite Geheimartikel stellte die Garantie Rußlands für die gegenwärtigen Länder Preußens, insbesondere Altpreußens »samt einem dieses mit Schlesien verbindenden Territorium«, das dazu kommen solle, fest. — S. auch LH mann, Befreiungskriege, I. 208. — Über die Kalischer Verhandlung vgl. Oncken, Österreich und Preußen im Befreiungskrieg, I. 260. — Stein dachte überdies noch an das dänische Holstein und (ganz unmotiviert) an Mecklenburg für Preußen, dessen Herzoge er durch einen ent­sprechenden Teil des Großherzogtums Berg am Rhein entschädigen wollte. (S. W. A. Schmidt, Geschichte der deutschen Verfassungsfrage, S. 16 und 66,Lehmann, Stein, III. 312.)

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