A Magyar Hidrológiai Társaság VII. Országos Vándorgyűlése II. kötet, Vízkészletvédelem (Salgótarján, 1987. július 9-11.)

FELSZÍN ALATTI VÍZKÉSZLETEK VÉDELME - A karsztvíz védelme - BERGMANN, H.: Ausztria karsztvízkészleteinek hasznosítása és védelme

rungen, der Transport und die Lagerung von Mineraiöl, Müll­deponien, die Verwendung bestimmter Düngungsinittel etc.) einer wasserrechtlichen Bewilligung. Sie müssen den gesam­ten Bereich des zusammenhMngenden Karstwasservorkommens um­fassen. Durch wasserrechtliche Rahmenverfügungen können noch nicht genützte Karstwasservorkonunen für die künftige Trinkwasserversorfung gewidmet werden, sodaB bereits bei der wirtschaftlichen Entwicklung eines bestimmten Gebietes Vorsorge für einen wirksamen Wasserschutz getroffen werden kann. AuBer dem Wasserrechtsgesetz gibt es in österreich aber auch andere gesetzliche Bestimmungen (z.B.: Raumordungsge­setz. Natúr- und Landschaftsschutzgesetz, Baugesetz, Berg­gesetz, Forstgesetz, StraBenverkehrsordung etc.), die den Schutz von Karstwasservorkommen wirksam unterstützen können. Ein hervorragendes Beispiel dafür sind die Schutz- und Schongebiete der I und II Wiener Hochquellenleistung (Abb.3), in denen gleichzeitig auch Landschafts- und Naturschutzge­biete sowie bergbauliche Schutzgebiete eingerichtet sind und weitgehende Verkehrsbeschrankungen bestehen. Abb. 3 : SchutzmaBnahmen für die I und II Wiener Hochquellen­leitur.o (2) . - 662 -

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