Hidrológiai tájékoztató, 1971

Dr. Szekrényi, B. — Dr. Szabó, L.: Die sekundare Szikbildung und das Flusspolderwasser Die Verfasser habén mehrere Jahre hindurch einge­hende Laboratoriums- und Feldversuche sowie Beobachtungen vorgenommen. In der Folge wird — auch aufgrund der Forschungsergebnisse von mehreren anderen Autoren — festgestellt, dass, a) durch Erhöhung der Wasseraufnahmekapazitát des Bodens der Bodenwasserhaushalt verbessert, die Pol­derwasserscháden verringert bzvv. behoben werden können; b) die sekundare Szikbildung unter natürlichen Verháltnissen auch auf Einfluss der Polderwásser einitreten kann. Im Bereich der Szikböden von Solonez-Typ wird vorgeschlagen —• die au£ höheren Gelánde liegenden Fláchen tief aufzulockern, — die ausgesprochenen Polderwassergebeite in ent­sprechender Weise kombiniert zu dránen. Dr. Székely, M.: Schwierigkeiten bei der Deutung der Bezeichnung ,,Heilwasser" Hinsichtlich Begrif£sbereich der Bezeichnung Mine­ralwasser bzw. Heilw.aisser gelang es bisher nicht, einien einhedtlichen Standpunkt auzugestalten. Dies erschwert auf internationaler Ebene den Vergleich, was die unga­rischen rechtlichen Beziehungen betrifft, können hieraus Missverstándnisse kommen. Stichhaltig ist die Bemerkung von H. Krüpper dass sich bei den Minenal­wasser- und Heilwasserquellien vier Arbeitsgebiete treffen: die tallgemeine naturwissenschaftlich-geolo­gische, die chemische. die arztliche und die rechtliche Linie. Wenn nun die Rechtsschaffung diese Linien nicht vorhergehend absbimmt, sondern die Regeimig in den einzelnen Teilgebieten ganzlioh getrennt erfolgt, komimt es leicht var, dass sich die Begriffe nicht decken, bzw. dass ein und dieselbe Bezeichnung eine ganz unterschiedliche Bedeutung im wissenschaftlichen und eine andere im rechtlichen Sinn erhált. Das neue Wassergesetz (Gesetzartikel IV. des Jahres 1964) sowie deren Exekutiwerordnung folgt hinsichtlich der Bezeichnung Heilwasser noch die altén Spuren. wenig spater darauf aber hat die Neuregelung im Jahre 1965 des Heil'bader- und Erholungswesens sowie der hygie­nischen Fragen bei der Erschliessung und Nutzung von Minenalwássern bzw. Heilwássem eine neue Katego­risierung eingeführt. Dergemass gibt es neben den Mineral- und Heilwássem auch anerkannte Mineral­bzw. Heilwasser. In gesundheitlicher Hinsicht wurde der Schwerpunkt auf diese letzteren — qualifizietíen — Kategorien verlegt. Die wasserwirtschaftlichen Rechtssprüche beniitzen natürlich in diesem Themen­kreis noch die alte Bezeichnung. Inzwischen ist eine neue Epoche der hygienischen Rechtsschaffung einge­treten: in Kürze wird ein neuer zusammenfassender Kódex des Gesundheifcswesens fertiggestellt. Analysiert man dessen auf die Mineral- und Heilwasser bezüg­lichen Verfügungen, dann kommt man zum Standpunkt, dass die Bezeichnung „Heilwasser" nur solchen Mine­ralwássern vorbehalten ist, die árztlich bereits unter­sucht worden sind. Das erschlossene oder aufquellende Mineralwasser in síich kann mit Rücksicht auf sedne chemischen und physikalischen Eigenschaften noch nicht als Heilwasser betrachtet werden, es kann höchstens angenommen werden, dass es Heilwasser ist. Somit be­niitzt der Kódex des Gesundheitswesens (inzwischen ist es inKraft getreten: No. II. Gesetz des Jahres 1972) fol­gende Klassifizierung: Mineralwasser, als Heilwasser prásumiertes Mineralwasser, anerkanntes Mineralwas­ser, anerkanntes Heilwasser. Diese Regelung liegt dem Inhalt des österreichischen Bundesgesetzes aus dem Jahre 1958 ausserordentlich nahe. Das Wassergesetz des Bundeslands Nord-Rhein — Westfalen zahlt bei der Bestimmung der Heilquellen (Bninnen) neben chemi­scher Zusamimensetzung und physikalischen Eigen­schaften alternatív (alsó nicht obligatorisoh) auch die erfahrungsmiissige Eignung auf. Richtig stellte Dr. K. Fricke, Professor der Universitát Marburg Chefgeologe im Jaihre 1969 in Piestany, am II. Interaationalen Balnieotechnischen Svanposium fest, dass es am besten wáre, die Frage der Nomenklaturen Mineralwasser und Heilwasser in einem Sonderausschuss des FITEC oder BIRBE auf internation.aler Ebene klarzustellen. Der Vortrag berichitet über den derzeit — auf hygienischer Ebene — entwickelten ungarischen Standpunkt. Dr. Steiner, J.: Stand und I^ösungsmöglichkeit der Abwasserbeseitigung in den kleinen Siedlungen des Komitats Baranya Die Frage der Abwasserbeseitigung aus den Klein­siedlungen des Komitats Baranya wird durch die Siedlungsstrukitur des Komitats stark erschwert. Die insgesamt 222 000 Einwohner leben in 318 Siedlungen. Kennxeichnend für die Grössenordnung der Seelenzahl der Siedlungen ist, dass 52,4% der Gesamtbevölkerung des Komitats in Siedlungen mit weniger als 1000 Einwohnern lebt. Das Komitat Baranya ist alsó ein Siedlungsnetz mit ausgesprochen kleinen Dörfern und dieser Umstand rnuss bei der Lösung der Abwasser­klárung als Grundangabe berücksichtigt werden. In den letzten Jahren erfolgten bedeutende Amstren­gungen zur Lösung der Kanalisierung und der Abwas­serklárung. Erfreulich ist, dass in unseren grösseren Siedlungen die anfallenden Abwasser in verhaltnis­mássig kurzer Zeit in der nahen Zukunft eine — in wasserwirtschaftlicher und hygienischer Hinsicht — antsprechende Klárung und Beseitigung erfaihren vverden. Gegenwártig werden. Kanalnetz und Klaran­iage für Siklós, Beremend, Sásd, Pécsvárad und Si­konda gebaut. Die Abwasserwerke für Szentlőrinc, Villány, Boly, Mágocs, Sellye, Orfű sind im Stádium der Planung bzw. der Vorbereitung. Wenn diese er­richtet sind, dann kann im Komitat Baranya die Ver­sorgung mit Kommunalwerken der grösseren Siedlun­gen als gelöst betrachtet werden. In Kleinsiedlungen mit weniger als 2000 Einwohner können Kanalisierung und Abwasserklarung allgemein durch kommunáié Werke nicht wirtschaftliich gelösit wei-den, lediglich individuelle AnLagen können er­richtet werden. Wünischenswert wáre die Aufstellung eines Untemehmens auf Komitatsebene. das ausser den Kommunalwerken auch den Betrieb der Kláranlagen von Betrieben und Inistitutionen bei Anrechnung der Selbstko.sten i'ühren würde. III

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