Hidrológiai Közlöny 1979 (59. évfolyam)

8. szám - Bárdi Pál: Az erózióvédelem aktuális problémái vízmosásos területeken

380 Hidrológiai Közlöny 1979. 8. sz. Bárdi P. : Az erózióvédelem 3. 3aMenaHua omHocumeAbHo nocmpoeHHbix coopyotceHuü ­3.1. JJopoeu 603Ae ÖOAOK — nocKOJibKy Hapaay c 3aKperiJieHHeM pyceji SaJioK flpHXOflHJlOCb peiliaTb H Bonpocbl HBH>KeHHH B HHX, ÖMJIO pa3pa60TaH0 HECKOJIBKO peiueHHü njin o6e­cneieHHH aopor B03Jie pycea. B MHCJie STHX Hait­ßojiee BBIROAHBIM (H HaHöoaee FLOPORHM) HBJIFLETCA T. H. utocceüHoe KpenjieHiie KopwTa. O/mano B CBH3H c 3THM B03HHKaeT HOBaH iipoßjieMa: öajtKa 3aKpen^eHHaH t3khm 06pa30M cTaHOBHTcn ywe aoporoü h (jjyHKUMH co6ctb6hho KpenjiexHHH SyayT ycTynaTb nepea TpaHcnopTHbiMH (jiyHKUHHMH. 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Behandlung, Kostentragung, Eigentumsrechtverhältnisse Die in 1966 herausgegebene und auch heute gültige Verordnung des Staatsamts für WaRserwosen kategori­siert die Vermurungsgebiete. Unterscheidet werden •— in den Wirkungskreis der Wasserwirtschaftsdirek­tionen gehörende, in Staatsverwaltung befindliche — in Verwaltung der Wasserwirtschaftsverbände ste­hende zwischenbetriebliche und — betriebliche, in Ratsverwaltung befindliche Wildbachverbauungswerke. Laut der Verordnung werden die Werke kalegorisiert je nach dem Masse in welchem sie dem Schutz der Wasserläufe dienen. Nach Erfahrung ist in dem seit der Erlassung der Verordnung vergangenem Zeitabschnitt die in Staats­verwaltung befindliche Wildbachverbauung schön fort­geschritten, da die örtlichen Interessenten — ausser der staatlichen Unterstützung — im grössten Teil der Fälle weder über materielle noch über technische Mög­lichkeiten verfügen, um die auf sie entfallenden Aufga­ben lösen zu können. Diese Tatsache führte zu weiteren Entartungen der Wildbäche, infolgesedden der Gedanke einer Neukategorisierung aktuell geworden ist. Mit Rücksicht darauf, dass die bisher gelösten Wild­bachverbauungsarbeiten — ohne Rücksicht auf den Verwalter — fast ausschliesslich aus Staatskredite rea­lisiert wurden und die Lösung der Aufgabe von volks­wirtschaftlichem Interesse ist, wird in der Abhandlung ein Vorschlag gemacht für die einheitliche Behandlung, durch Bildung eines einheitlichen Fonda, mit Beauftra­gung eines koordinierenden Organs. 2. Projektierung der Wildbachverbauung In der vergangenen Periode — abgesehen von ein­zwei Ausnahmen — waren spontane Eingriffe, Einzel­Projektierungen im Gange bis zum Masse der zur Ver­fügung stehenden Ausführungskredite. Die Folge war, dass die gebauten Werke auch den wirksamsten Ein­griff beweitem nicht sichern. Es ist wünschenswert, dass für sämtliche staatliche Hauptwerke ein Grund­projekt ausgearbeitet werde, das auch die zur endgülti­gen Wildbachverbauung notwendigen Werke auf Stu­dienplanniveau vorsieht und für die weiteren Aufgaben ein Programm feststellt. Parallel mit dieser Arbeit wäre es notwendig, gleichzeitig auch die Bodenschutz-Pro­jekte der am Einzugsgebiet tätigen landwirtschaftlichen Betriebe anzufertigen. 3. Bemerkungen im Zusammenhang mit den erbauten Werken 3.1. Wege längs der Vermurungsgebiete — Nachdem mit der Wildbachverbauung auch die Frage des Verkehrs im Verinurungsgebiet gere­gelt werden musste, entstanden mehrere Lösun­gen zur Sicherung der Wege entlang der Ver­murungsgebiete. Unter diesen erwies sich als die vorteilhafteste, zugleich aber kostspieligste Lösung die Verkleidung der Strassenmulde. Dies wirft neuere Probleme auf: im Falle der Ausfüh­rung wird die Wildbachverbauungsfunktion ne­ben ihrer den Verkehr sichernden Funktion in den Schatten gestellt, ihre Inanspruchnahme, ihr Zugrundegehen und die Erhaltungskosten ergeben sich schon aus der primären Funktion (Behandlung und Kostentragung). — Die mittelbare Folge des schlechten Zustands der nicht gesicherten Wege war, dass man einen Teil der wertvollen landwirtschaftlichen Flächen an der Hochebene wegen Verkehrsschwierigkeiten aufgeben musste. 3.2. Effektivität der Geschiebezurückhaltung Wenn wir das Mass der Verödung mit der Effektivität der Geschiebefang-Dammhöfe vergleichen, dann sehen wir, dass das Mass der Verlandung der Rezipienten vorherrschend ist. Der Grund liegt darin, dass parallel mit dem Geschiebefang, die Regulierung dos Einzugs­gebiets nicht geschieht, d. Ii. für die Vorbeugung der Geschiebebildung keine Massnahmen getroffen worden sind. Die vollkommene, wirksame Lösung der aufgeworfe­nen Probleme kann nur in zeitlichem und funktionellem Einklang mit der Wildbachverbauung und der im Ein­zugsgebiet durchgeführten komplexen Meliorationsein­griffe erzielt werden. Die Vergleichung der im Interesse des Bodenschutzes vorgenommenen Meliorationskoston und die durch die Erosion verursachten immer grösser werdenden Schäden, drängen das Tempo der Meliora­tionseingriffe, andererseits — wenn man die Durch­laufzeit der Investitionen dem progressiven Fortschritt der Erosion und des Verfalls gegenüberstellt — wird im Interesse des Bodenschutzes heute eine rationellere Bodennutzung von den landwirtschaftlichen Betrieben erwünscht. Die Lösung der Aufgabe ist von volkswirtschaftlichem Interesse und eine bessere Kooperation der Interessen­ten als auch die .Bestimmung eines koordinierenden Organs ist unbedingt notwendig.

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