Hidrológiai Közlöny 1979 (59. évfolyam)
8. szám - Bárdi Pál: Az erózióvédelem aktuális problémái vízmosásos területeken
380 Hidrológiai Közlöny 1979. 8. sz. Bárdi P. : Az erózióvédelem 3. 3aMenaHua omHocumeAbHo nocmpoeHHbix coopyotceHuü 3.1. JJopoeu 603Ae ÖOAOK — nocKOJibKy Hapaay c 3aKperiJieHHeM pyceji SaJioK flpHXOflHJlOCb peiliaTb H Bonpocbl HBH>KeHHH B HHX, ÖMJIO pa3pa60TaH0 HECKOJIBKO peiueHHü njin o6ecneieHHH aopor B03Jie pycea. B MHCJie STHX Haitßojiee BBIROAHBIM (H HaHöoaee FLOPORHM) HBJIFLETCA T. H. utocceüHoe KpenjieHiie KopwTa. O/mano B CBH3H c 3THM B03HHKaeT HOBaH iipoßjieMa: öajtKa 3aKpen^eHHaH t3khm 06pa30M cTaHOBHTcn ywe aoporoü h (jjyHKUMH co6ctb6hho KpenjiexHHH SyayT ycTynaTb nepea TpaHcnopTHbiMH (jiyHKUHHMH. 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Behandlung, Kostentragung, Eigentumsrechtverhältnisse Die in 1966 herausgegebene und auch heute gültige Verordnung des Staatsamts für WaRserwosen kategorisiert die Vermurungsgebiete. Unterscheidet werden •— in den Wirkungskreis der Wasserwirtschaftsdirektionen gehörende, in Staatsverwaltung befindliche — in Verwaltung der Wasserwirtschaftsverbände stehende zwischenbetriebliche und — betriebliche, in Ratsverwaltung befindliche Wildbachverbauungswerke. Laut der Verordnung werden die Werke kalegorisiert je nach dem Masse in welchem sie dem Schutz der Wasserläufe dienen. Nach Erfahrung ist in dem seit der Erlassung der Verordnung vergangenem Zeitabschnitt die in Staatsverwaltung befindliche Wildbachverbauung schön fortgeschritten, da die örtlichen Interessenten — ausser der staatlichen Unterstützung — im grössten Teil der Fälle weder über materielle noch über technische Möglichkeiten verfügen, um die auf sie entfallenden Aufgaben lösen zu können. Diese Tatsache führte zu weiteren Entartungen der Wildbäche, infolgesedden der Gedanke einer Neukategorisierung aktuell geworden ist. Mit Rücksicht darauf, dass die bisher gelösten Wildbachverbauungsarbeiten — ohne Rücksicht auf den Verwalter — fast ausschliesslich aus Staatskredite realisiert wurden und die Lösung der Aufgabe von volkswirtschaftlichem Interesse ist, wird in der Abhandlung ein Vorschlag gemacht für die einheitliche Behandlung, durch Bildung eines einheitlichen Fonda, mit Beauftragung eines koordinierenden Organs. 2. Projektierung der Wildbachverbauung In der vergangenen Periode — abgesehen von einzwei Ausnahmen — waren spontane Eingriffe, EinzelProjektierungen im Gange bis zum Masse der zur Verfügung stehenden Ausführungskredite. Die Folge war, dass die gebauten Werke auch den wirksamsten Eingriff beweitem nicht sichern. Es ist wünschenswert, dass für sämtliche staatliche Hauptwerke ein Grundprojekt ausgearbeitet werde, das auch die zur endgültigen Wildbachverbauung notwendigen Werke auf Studienplanniveau vorsieht und für die weiteren Aufgaben ein Programm feststellt. Parallel mit dieser Arbeit wäre es notwendig, gleichzeitig auch die Bodenschutz-Projekte der am Einzugsgebiet tätigen landwirtschaftlichen Betriebe anzufertigen. 3. Bemerkungen im Zusammenhang mit den erbauten Werken 3.1. Wege längs der Vermurungsgebiete — Nachdem mit der Wildbachverbauung auch die Frage des Verkehrs im Verinurungsgebiet geregelt werden musste, entstanden mehrere Lösungen zur Sicherung der Wege entlang der Vermurungsgebiete. Unter diesen erwies sich als die vorteilhafteste, zugleich aber kostspieligste Lösung die Verkleidung der Strassenmulde. Dies wirft neuere Probleme auf: im Falle der Ausführung wird die Wildbachverbauungsfunktion neben ihrer den Verkehr sichernden Funktion in den Schatten gestellt, ihre Inanspruchnahme, ihr Zugrundegehen und die Erhaltungskosten ergeben sich schon aus der primären Funktion (Behandlung und Kostentragung). — Die mittelbare Folge des schlechten Zustands der nicht gesicherten Wege war, dass man einen Teil der wertvollen landwirtschaftlichen Flächen an der Hochebene wegen Verkehrsschwierigkeiten aufgeben musste. 3.2. Effektivität der Geschiebezurückhaltung Wenn wir das Mass der Verödung mit der Effektivität der Geschiebefang-Dammhöfe vergleichen, dann sehen wir, dass das Mass der Verlandung der Rezipienten vorherrschend ist. Der Grund liegt darin, dass parallel mit dem Geschiebefang, die Regulierung dos Einzugsgebiets nicht geschieht, d. Ii. für die Vorbeugung der Geschiebebildung keine Massnahmen getroffen worden sind. Die vollkommene, wirksame Lösung der aufgeworfenen Probleme kann nur in zeitlichem und funktionellem Einklang mit der Wildbachverbauung und der im Einzugsgebiet durchgeführten komplexen Meliorationseingriffe erzielt werden. Die Vergleichung der im Interesse des Bodenschutzes vorgenommenen Meliorationskoston und die durch die Erosion verursachten immer grösser werdenden Schäden, drängen das Tempo der Meliorationseingriffe, andererseits — wenn man die Durchlaufzeit der Investitionen dem progressiven Fortschritt der Erosion und des Verfalls gegenüberstellt — wird im Interesse des Bodenschutzes heute eine rationellere Bodennutzung von den landwirtschaftlichen Betrieben erwünscht. Die Lösung der Aufgabe ist von volkswirtschaftlichem Interesse und eine bessere Kooperation der Interessenten als auch die .Bestimmung eines koordinierenden Organs ist unbedingt notwendig.