Heves megyei aprónyomtatványok 20/J
Internationale charta zur denkinalpflege in historischen Städten PRÄAMBEL UND DEFINITIONEN Alle städtischen Gemeinwesen, die allmählich gewaschsenen wie die plan- mässig geschaffenen, sind Ausdruck vielfältiger gesellschaftlicher Entwicklungen im Lauf der Geschichte. Die vorliegende Charta betrifft historische städtische Bereiche, grosse wie kleine Städte, Stadtkerne oder Stadtteile samt ihrer natürlichen und der vom Menschen geschaffenen Umwelt. Über ihre Rolle als Geschichtszeugnisse hinaus verkörpern sie die Werte traditioneller städtischer Kultur. Doch als Folge der Stadtentwicklung, wie sie die Industrialisierung allenthalben mit sich brint, sind heute viele dieser Bereiche bedroht, verfallen, beschädigt oder sogar der Zerstörung preisgegeben. Angesichts dieser dramatischen Situation, die oft zu nicht wiedergutzumachenden kulturellen, sozialen und sogar wirtschaftlichen Verlusten führt, hält es der International Council on Monuments and Sites (ICOMOS) für notwendig, eine internationale Charta zur Denkmalpflege in historischen Städten abzufassen, welche die ,,Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles" (Charta von Venedig, 1964) ergänzen soll. Die neue Charta definiert Grundsätze, Ziele und Methoden zur Denkmalpflege in historischen Städten und städtischen Bereichen. Damit soll auch die Harmonie des individuellen und gemeinschaftlichen Lebens in diesen Bereichen begünstigt und der gesamte kulturelle Besitz, selbst in seinen bescheidensten Formen, als historisches Erbe der Menscheit auf Deuer gesichert werden. Wie in der UNESCO-Empfehlung zum Schutz historischer Ensembles und zu ihrer Rolle im heutigen Leben (Warschau-Nairobi, 1976) und in verschiedenen anderen internationalen Dokumenten sind unter Denkmalplege in historischen Städten und städtischen Bereichen jene Massnahmen zu verstehen, die für deren Schutz, Erhaltung und Restaurierung wie auch deren Entwicklung und harmonische Anpassung an das heutige Leben notwendig sind. GRUNDSÄTZE UND ZIELE 1. Die Denkmalplege in historischen Städten und städtischen Bereichen muss um wirksam zu sein, in eine kohärente Politik der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung integriert sein und in der städtischen und regionalen Planung auf allen Ebenen Berücksichtigung finden. 2. Zu den Werten, die es zu bewahren gilt, gehören der historische Charakter 16 -