Heves megyei aprónyomtatványok 19/D

Rauchen Das Gesetz Nr. XLII vom Jahre 1999, das am 1. November 1999 in Kraft getreten ist, schränkt das Rauchen bzw. den Verkauf von Tabakwaren in Einrichtungen mit öffentlichem Verkehr ein. Im Hinblick auf dieses Gesetz möchten wir Sie auf folgendes aufmerksam machen: • In unserem Hotel ist das Rauchen nur an den bezeichneten Stellen erlaubt. Schilder und Karten weisen darauf hin. • Im Restaurant ist das Rauchen während des Frühstücks nicht erlaubt, zu anderen Zeiten darf an den entsprechend ausge­wiesenen Tischen geraucht werden. • Im medizinischen Zentrum ist das Rauchen verboten. • Unser Hotel verfügt auch über Nichtraucherzimmer; in diesen Zimmern ist das Rauchen verboten. In den anderen Hotelzimmern ist das Rauchen unter Einhaltung der Feuerschutzvorschriften erlaubt. • Nach dem Gesetz ist der Verkauf von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren nicht gestattet. Liebe Gäste! Wir bitten um Kenntnisnahme dieser Vorschriften und danken Ihnen für Ihr Verständnis! DIE GESCHÄFTSLEITUNG DES HOTELS RAUCHEN

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