Házi Tájékoztató, 1929. október-december
1929-10-28 [1908]
Wien, 28* Október. Die Wiener Amtliche Nachrichtenstelle wird von der Wiener königlich ungarischen Ges^ndtschaft um die Veröffentlichung folgender Feststeliung ersucht : Obwohl die. Verhandlungem der Paris er Konferenz über die sogenannten OstrepTationen als vertraulich erklaert wurden, sickern in letzter Zeit doch Nachrichten über den Stand dur Vorh^ndlungen durch. Solche "íitteilungpu habén auch in einem Teile der Wiener Presse Ein gang gefunden. Es wird von Schwierigkeiten der Konferenz berichtet, wobei vielfach der Versuch gemacht wird, die Schuld an diesen'Schwierigkeiten dem Verhalten Ungarns auf der Konferenz zuzuschieben. Zu diesem Zwecke wird der Standpunkt in den der Konferenz vcrliegenden Pragen geflissentlich falson dargestellt. Zur Zerstreuung allfaelliger Irrtümer sei daher über diesen Standpunkt Poigendes mitzuteilen : 1. Ungarn lehnt es ab ,Reparationsverpflichtungen auf sich zu nejimen, die das Mass dessen überschreiten. was Ungarn bereits mit der Uberlassung von Staatseigentum auf den abgetrennten Gebieten geleistet, beziehungsweise:;in verbindung mit der Sanierung seiner Staatsfinanzen bis zum Jahre 1944 zu leisten übernommen hat und pünktlich leistet. 2. Ungarn ikehnt es ab, dass das im Priedensvertrag ven Trianon v^rankerte Recht seiner Staatsbürger in bestimmten Faellen einzelnen Auslandstaaten gegenüber Schadenersatzforderungen zu erheben und vor gemischte-n Schiedjgerichten geltend zu machen ,angetastet oder mit dur neparationsfrag^erquikt wird. die ausschliesslich zwischenstaatliche Verpflicntungen betrifft. , 3. Ungarn ist béreit, mit auslaendischen Staatsbürgern, diejnuf Grund d^s Priedensvertrages von Trianon Ungarn gegenüber Ford^rungen erheben konnten und zum Teil vor gemischten Schiedsgerichten durchgesetzt habén, einen Vergloich über die Erfüllungsbedingungeti zu schliessen. Wie der ungarische Minister d-js Aeussern in der am 24.Október stattgehabten Sitzung des auswaertigen Ausschusses des ungarischen Abgeordnetenhauses erklaert hat; wünscht Ungarn diesen Fordérungen vc*i Jahre 1944 an gerecht zu werdem. Hierzu waere noch zu bemerken : ad 1. : Das mit zwei Drittel des Gebietes Altungarns den Nachbarstaaten überlassene und von diesen bekanntlich als"Biens cédés" auf Reparatienskontó zu vergütenae Staatseigentum stellt ungeheure Werte dar, die Ungarn bereits abgegeben hat. Die in Verbindung mit der Sanierung d&r ungarischen Staatsiinenzsaa festgelegten ,bis zum Jahre 1944 laufenden Renarationsleistungoc sind das Maximum dessen, was Ungarns Wirtschaft auch nach Ansicht der intermationalsn. Fachleute zu t ragén vermag, die am Sanie.ungswerk mitgearbeitet habén. Über dtn Termin 1944 hinausgehende Verprlichtungen zu übernehmen, vermag Ungarn scho>n de^halb nicht, weil es neute ebenso wenig wie, irgend jemand weiss, ob die wírtschaf tliche und finanzielle Lage des Lsmdes in verhaeltnismaessig zu ferner Zukunft eine solche Belastüng wird ertragen können. /Schluss folgt/